Amtlicher Datenbestand · Stand 24.08.2026

Aktuelle Baugesuche in der Schweiz suchen

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Zürich Meilen · Burgstrasse, 8706 Meilen · 21.08.2026 · Frist: 10.09.2026

Die Instandsetzung einer Strasse und Werkleitung bedingt die temporäre Rodung von 100 m2 Wald. Nach der Bauausführung wird die gerodete Waldfläche an Ort und Stelle wieder aufge-forstet. Die Rodungsgesuchsunterlagen sind – zusammen mit den Baugesuchsunterlagen – vom Datum der Publikation digital abrufbar und liegen bei der Gemeindeverwaltung, Bahn-hofstrasse 35, 8706 Meilen, zur Einsicht auf. Einsprachen gegen die Rodung sind mit Antrag und Begründung innert 30 Tagen vom Tag der Publikation an gerechnet schriftlich an das Amt für Landschaft und Natur, Abteilung Wald, Walcheplatz 2, 8090 Zürich, zu richten.

Bern Bern · 21.08.2026

Bauherrschaft: HBMS Immobilien AG, Wölflistrasse 1d, 3006 Bern Projektierung: Architekturbüro E. Bornand SIA, Giacomettistrasse 1, 3006 Bern Strasse Nr: Wölflistrasse 1a + 1b Kreis / Grundstück: 4 / 4369 Bauvorhaben: Erweiterung Betriebsstandort, Neubau Rechenzentrum mit Energiezentrale und öffentlichen Schnellladeplätzen gemäss den aufgelegten Plänen und den aufgestellten Profilen Bauklasse: 2 / 6, Zone im öffentichen Interesse Nutzungszone: Industrie- und Gewerbezone / Schutzzone A Das Bauvorhaben liegt im Perimeter der Überbauungsordnung 209 Schermenareal; mit Änderungen Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Bauvorhaben liegt im Gewässerschutzbereich Au. Während dem Bauvorhaben wird das Grundwasser temporär abgesenkt. Das Schmutz- und ein Teil des Niederschlagsabwassers wird in die öffentliche Mischabwasserkanalisation der Stadt Bern abgeleitet. Ein Teil des Niederschlagsabwassers wird versickert. Es werden Ausnahmen beansprucht nach: - Art. 42 LSV von Art. 22 Abs. 2 Bst. a USG für die Überschreitung der Immissionsgrenzwerte bei einer Wohneinheit. - Art. 26 BauG von Art. 25 Abs. 2 und Art. 75 BO für das Erstellen einer Oberflächenversickerung ausserhalb der Baulinie und innerhalb der Schutzzone A. - Art. 26 BauG von Art. 25 Abs. 2 und Art. 75 BO für das Erstellen einer öffentlichen Schnellladestation ausserhalb der Baulinie und innerhalb der Schutzzone A. - Art. 28 BauG von Art. 39 BO i.A.v. Art. 81 SG BO für das Bauen eines Reklamepylons ausserhalb der Baulinie im Strassenabstand.

Bern Bern · 21.08.2026

Bauherrschaft: Swisscom (Schweiz) AG, Alte Tiefenaustrasse 6, 3050 Bern Projektierung: Complan AG, Wasserwerkgasse 39, 3011 Bern Strasse Nr: Kirchenfeldstrasse bei 70 Kreis / Grundstück: 4 / 7 (BR 3741) Bauvorhaben: Durchleitungsgesuch für elektrische Zuleitung für den Anschluss der best. Mobilfunkanlage gemäss den aufgelegten Plänen Bauklasse: Zone im öffentlichen Interesse Nutzungszone: Zone für private Bauten und Anlagen (FA*) Es wird eine Ausnahme nach: - Art. 26ff KWaG von Art. 25 KWaG für die Unterschreitung des Waldabstand für unterirdische Anlagen beansprucht.

Bern Lützelflüh-Goldb · 20.08.2026 · Frist: 21.09.2026

Bauherrschaft: Bee Architekten AG, Emmentalstrasse 11, 3510 Konolfingen Projektverfasserin: Bauherrschaft Bauvorhaben: Neubau von 2 Dreifamilienhäuser; Neubau eines Vierfamilienhauses; Neubau von 2 Autounterständen Projektänderung: Erstellung zusätzlicher Aussenparkplatz und Autounterstand; Vergrösserung Dachvorsprung bei zwei bewilligten Autounterständen Standort: Trachselwaldstrasse 49/51/53, 3452 Grünenmatt / Parzellen Nrn. 494, 2797, 2798 Nutzungszone: ZPP2 Grünenmatt Gässli Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: -- Naturgefahren: -- Beanspruchte Ausnahmen: keine Gewässerschutzbereich: Au Vorzeitige Baubewilligung: Die Bauherrschaft stellt das Gesuch um vorzeitige Baubewilligung gemäss Art. 37 BauG. Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 21.09.2026 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lützelflüh, 19.08.2026

Zug Baar · Streckenabschnitte km 17.173 bis km 19.159 (Zimmerbergtunnel) und km 20.323 bis km 23.682 (Albistunnel), 6340 Baar · 20.08.2026 · Frist: 21.09.2026

Teilerneuerung Albistunnel und Zimmerbergtunnel, Linie 660 Mit dem Projekt für die Teilerneuerung des Albis- und des Zimmerbergtunnels auf den Streckenabschnitten km 17.173 bis km 19.159 (Zimmerbergtunnel) und km 20.323 bis km 23.682 (Albistunnel) sollen Schäden und Mängel an den Anlagen behoben werden, um die Verfügbarkeit beider Tunnel für die nächsten 25 Jahre zu gewährleisten. Die Arbeiten umfassen insbesondere: Anpassung des Tunnelprofils, um die Einhaltung des Lichtraumprofils zu gewährleisten Ersatz von Schotter, Schwellen und Schienen Erneuerung der Anlagen für die Selbstrettung (u.a. Notbeleuchtung)

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