Kanton · SG
Baugesuche Kanton St. Gallen
Für diesen Kanton zeigen wir bewusst keine unvollständige Baugesuch-Liste. Stattdessen führt die geprüfte amtliche Orientierung zum zuständigen Publikations- und Einsichtsweg; das offizielle Gemeindeverzeichnis hilft beim Einstieg über den Standort.
Amtlicher Weg · Quellenstand des Berichts 15.08.2026
Publikationsplattform des Kantons St.Gallen und kommunale Baubehörde
Das St.Galler Planungs- und Baugesetz verpflichtet die Baubehörde, ein ordentliches Baugesuch im amtlichen Publikationsorgan oder durch öffentlichen Anschlag sowie im Internet bekannt zu geben und während 14 Tagen öffentlich aufzulegen. Eine Gemeinde kann die kantonale Publikationsplattform als amtliches Publikationsorgan wählen, muss dies aber nicht. Deshalb bleibt der konkrete Dossierzugang an die zuständige Baubehörde und deren Bekanntmachung gebunden.
Wo aktuelle Publikationen zu finden sind
Durchsuchen Sie die St.Galler Publikationsplattform und zusätzlich den Baugesuchbereich der Standortgemeinde. Da das Gesetz mehrere zulässige Bekanntmachungswege nennt, darf eine einzelne Plattform nicht ohne Prüfung als vollständige kantonsweite Dossierliste verstanden werden.
Wo Pläne und Dossier eingesehen werden
Art. 139 PBG nennt die öffentliche Auflage bei der zuständigen Stelle. Die amtliche Meldung bestimmt Beginn, Ort und Inhalt der Auflage. Für Pläne, Beilagen oder nicht öffentlich abrufbare Dokumente wenden Sie sich an die dort genannte kommunale Baubehörde; die Plattform dient vor allem dem Finden der Bekanntmachung.
Sprache: Amtssprache Deutsch.
Suchbegriffe: amtliches Publikationsorgan, Bekanntmachung, Auflageverfahren, Publikationsplattform
Geprüfte offizielle Quellen
- Publikationsplattform – Kanton St.Gallen
- Planungs- und Baugesetz St.Gallen, Art. 139
- Publikationsgesetz St.Gallen, Art. 22 und 27
Auf baugesuche.switchli.ch ist für den Kanton St. Gallen noch keine laufende Quellenintegration aktiv. Das ist eine Aussage über unseren Datenbestand, nicht über die Zahl tatsächlich publizierter Baugesuche. Massgebend bleibt die konkrete amtliche Bekanntmachung.
Gemeinden · 75
Gemeindeverzeichnis im Kanton St. Gallen
Alle offiziellen Gemeinden des Kantons. Baugesuch-Daten erscheinen erst nach verifizierter Quellenintegration.
Alle 75 Gemeinden anzeigen
- Altstätten
- Amden
- Andwil (SG)
- Au (SG)
- Bad Ragaz
- Balgach
- Benken (SG)
- Berg (SG)
- Berneck
- Buchs (SG)
- Bütschwil-Ganterschwil
- Degersheim
- Diepoldsau
- Ebnat-Kappel
- Eggersriet
- Eichberg
- Eschenbach (SG)
- Flawil
- Flums
- Gaiserwald
- Gams
- Goldach
- Gommiswald
- Gossau (SG)
- Grabs
- Häggenschwil
- Jonschwil
- Kaltbrunn
- Kirchberg (SG)
- Lichtensteig
- Lütisburg
- Marbach (SG)
- Mels
- Mosnang
- Muolen
- Mörschwil
- Neckertal
- Nesslau
- Niederbüren
- Niederhelfenschwil
- Oberbüren
- Oberriet (SG)
- Oberuzwil
- Pfäfers
- Quarten
- Rapperswil-Jona
- Rebstein
- Rheineck
- Rorschach
- Rorschacherberg
- Rüthi (SG)
- Sargans
- Schmerikon
- Schänis
- Sennwald
- Sevelen
- St. Gallen
- St. Margrethen
- Steinach
- Thal
- Tübach
- Untereggen
- Uznach
- Uzwil
- Vilters-Wangs
- Waldkirch
- Walenstadt
- Wartau
- Wattwil
- Weesen
- Widnau
- Wil (SG)
- Wildhaus-Alt St. Johann
- Wittenbach
- Zuzwil (SG)
Einsprache
Einsprachefrist im Kanton St. Gallen
Beginn, Dauer und Form der Frist richten sich nach dem anwendbaren kantonalen oder kommunalen Verfahren. Massgebend sind die Angaben in der konkreten amtlichen Publikation. Wie eine Einsprache abläuft, erklärt der Ratgeber Einsprache gegen ein Baugesuch.
Kantonsverzeichnis
Baugesuche in anderen Kantonen
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