Amtlicher Datenbestand · Stand 25.08.2026

Aktuelle Baugesuche in der Schweiz suchen

Übernommene amtliche Baupublikationen aus 18 Kantonscodes durchsuchen. Quellenrhythmus und Vollständigkeit unterscheiden sich; der aktuelle Stand ist auf der Abdeckungsseite dokumentiert. Kostenlos filtern — oder als E-Mail-Update abonnieren.

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Bern Stettlen · 23.07.2026 · Frist: 24.08.2026

Bauherrschaft: Rudolf und Susanna Zimmermann, Neunenenstrasse 4, 3066 Stettlen Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch eine aussenaufgestellte Wärmepumpe Standort: Neunenenstrasse 4, 3066 Stettlen, Parzelle-Nr. 731 Gewässerschutzbereich: üB Zone: Wohnzone W1 Ausnahme: Keine Auflage- und Einsprachefrist: 24. August 2026 Auflage- und Einsprachestelle: Gemeinde Stettlen, Bernstrasse 116, 3066 Stettlen Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20904 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen.

Bern Lützelflüh-Goldb · 22.07.2026 · Frist: 21.08.2026

Bauherrschaft: Bachofner Hans-Ulrich und Susanna, Gotthelfstrasse 21, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Abbruch Garage; Anbau Garage (EG) und Zimmer (OG) Standort: Gohlhausweg 18, 3432 Lützelflüh / Parzelle 1753 Nutzungszone: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: - Naturgefahren: Restgefährdung (Überschwemmung) Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Gebäudeabstand Art. 7 Abs. 1 BauR (Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 neues BauR); Unterschreitung Strassenabstand Art. 8 Abs. 3 BauR (Art. 9 Abs. 3 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzabwasser: bestehend; Regenabwasser: Ableitung in bestehende Mischabwasserleitung Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 21.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 21.07.2026

Bern Oberburg · Knuppenmattgasse 2 · 22.07.2026 · Frist: 24.08.2026

Ersatz Ölheizun durch aussen aufgestellte Luft/Wasserwärmepumpe Bauherrschaft Sasikaran Mahalingam, Feldweg 2, 3088 Rüeggisberg Projektverfasser Al.Haustechik GmbH, Ademi Arsim, Talstrasse 20, 8001 Zürich Adresse des Bauprojekts Knuppenmattgasse 2, Oberburg Parzelle 724 Zone Mischzone 3 Schutzbestimmungen Gewässerschutzbereich Aᵤ, Gefahrengebiet mit geringer Gefährdung Elektronische Auflage Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bern Bern · Schachen, 3317 Limpach · 22.07.2026

eBau Nr. 2026-6915 __________________ Bauvorhaben: Sanierung und Ausbau der Einmündung der Gemeindestrasse Schachen in die Kantonsstrasse / Anpassung der Strassenentwässerung und des Hydranten __________________ Standort: Schachen, 3317 Limpach, Parzellen-Nrn. 54, 423, 450, 536, Nutzungszone: Strassenareal in der Dorfzone / Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’604’850 / 1’217’704 __________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: Bestehend (Ergänzung der Strassentwässerung mit zusätzlichen Einlaufschächten) __________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 12 Abs. 1 GBR i.V.m. Art. 81 Abs. 2 SG __________________ Hinweis: Bätterkindenstrasse im Inventar historischer Verkehrswege Schweiz IVS __________________ Auflagestelle: Gemeinde Fraubrunnen, Dorfstrasse 10, 3308 Grafenried __________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291438 eBau Nummer: 2026-6915 __________________ Auflage- und Einsprachefrist: 21. August 2026 __________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen __________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). __________________ Ostermundigen, 22. Juli 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Bern Bern · 2333 La Ferrière · 22.07.2026 · Frist: 16.08.2026

construction de deux immeubles de 10 et 11 appartements avec parking souterrain, pose de panneaux photovoltaïques en toiture, mise en place de 3 pompes à chaleur extérieures, création de places de stationnement extérieures, installation d’un couvert à vélos ainsi qu’aménagement de terrasses, de cheminements piétonniers et d’une aire de jeux, suppression partielle d’une haie protégée avec mesures de compensation.

Bern Bern · Haslere, 3154 Rüschegg Heubach · 22.07.2026

Erstellung forstlicher Maschinenweg Standort: Haslere, Rüschegg Heubach, Parzellen-Nrn. 2398, 684, Zone: Wald / Landwirtschaftszone Inventar: Moorlandschaftsgebiet Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Bauen im Wald (Art. 2 WaG und Art. 14 WaV) Auflage- und Einsprachefrist: 21. August 2026 Auflagestelle: Gemeinde Rüschegg, Hirschhorn 298 a, 3153 Rüschegg-Gambach Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/289000 eBau Nummer: 2026-10021 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

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