Amtlicher Datenbestand · Stand 25.08.2026

Aktuelle Baugesuche in der Schweiz suchen

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Bern Bern · Mettlen / Bärenried, 3053 Diemerswil · 22.07.2026

eBau Nr. 2026-5305 ___________________ Bauvorhaben: Neubau einer Flutmulde für die Kreuzkröte (Artenförderungsmassnahme) ___________________ Standort: Mettlen / Bärenried, 3053 Diemerswil, Parzelle Nr. 23, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’599’009 / 1’208’368 ___________________ Schutzzone/ -objekt: Sonderstandort Bärenried, Art. 21 GBR ___________________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ Gewässerschutzmassnahmen: Ableitung des Sauberabwasser in die bestehende Drainageleitung ___________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG ___________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8-10 BGF und Art. 8-10 + 13 FiG ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/283010 eBau Nummer: 2026-5305 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 21. August 2026 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellte Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 22. Juli 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Bern Lützelflüh-Goldb · 17.07.2026 · Frist: 10.08.2026

Bauherrschaft: Diss Patrick, Bifangweg 17, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: CKW Gebäudetechnik AG, Lauener Denis, Kirchbergstrasse 215, 3400 Burgdorf Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch aussenaufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe Standort: Bifangweg 17, 3432 Lützelflüh / Parzelle 1649 Nutzungszone: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: ISOS Lützelflüh Naturgefahren: keine Beanspruchte Ausnahmen: keine Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 10.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lützelflüh, 09.07.2026

Bern Burgdorf · 16.07.2026

Gemeinde Burgdorf Baupublikation Gesuchstellende / Projektverfassende: Localnet AG, Bernstrasse 102, 3401 Burgdorf Bauvorhaben: Erweiterung Stromleitungen Netzversorgung Standort: Fink / Finkfeld, Burgdorf / Parzellen Nrn. 1595, 1596, 1600, 3647, 3668 Zonen: Wohnzone 2, Zone für öffentliche Nutzungen ZöN 1.2 Ausnahme: Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 81 SG) Schutzgebiet: Strukturgebiet S XI «Fink» Gewässerschutz: Gewässerschutzbereich Au Auflage- und Einsprachefrist: 17. August 2026 Auflagestelle: Baudirektion, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Markierungen im Gelände verwiesen. Regierungsstatthalteramt Emmental

Bern Meikirch · Lindenweg 5, 3045 Meikirch · 16.07.2026 · Frist: 10.08.2026

Erdsondenbohrung für Sole-Wasser-Wärmepumpe. Für die Bohrung ist nur ein Ort technisch und logistisch geeignet. Die Bohrung kann nicht ausserhalb des Strassenabstandes von 3.60m erfolgen. Daher wird ein Antrag auf Ausnahmebewilligung gem. Art. 81 SG gestellt (Unterschreitung Strassenabstand). Zuständig für Ausnahmebewilligung: Gemeinde Meikirch Zuständig für Bewilligung der Bohrung: AWA (Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern)

Bern Burgdorf · Alpenstrasse 47 · 16.07.2026

Gesuchstellende Thomas Stuber und Regula Jakob Stuber, Alpenstrasse 47, 3400 Burgdorf Projektverfasser imago Hänni, Kaltackerstrasse 9, 3412 Heimiswil Projektstandort Alpenstrasse 47, Burgdorf / Parzelle Nr. 636 Bauvorhaben Öffnung des Vorlandes, Teilabbruch der Einfriedung, Einbau Gartentor, Erstellen von Abstellplätzen (Auto und Fahrräder) Nutzungszone Wohnzone 2 Schutzobjekt Erhaltenswert Schutzgebiet Archäologische Fundstellen Ausnahme Nach Art. 81 SG von Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone)

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