Publikations-Nr.
AM-DA50-0000006217
Abbruch des an das Bahnhofsgebäude angrenzenden Flachanbaus, Sanierung Fassade Bahnhofsgebäude, Neubau einer WC-Anlage; Neubau Busbahnhof, Retentionsbecken, Veloständer, Parkplätze und Fussgängerstreifen
Angaben zur Publikation
- Standort
- Bahnhofstrasse 12, 3315 Bätterkinden · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 1075, 1269, 1314 und 1393
- Zone
- ZPP-Station RBS, Arbeitszone Ab, Mischzone 2-geschossig, Wohnzone 2-geschossig
- Koordinaten
- 2’607’383 / 1’220’029; 2’607’280 / 1’219’914; 2’607’389 / 1’219’952; 2’607’263 / 1’219’840
- Bauherrschaft
- Regionalverkehr Bern-Solothurn AG, Solothurn (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Penzel Valier AG, Zürich ↗
- Erneute Publikation
- 29.07.2026
- Schutzzone/Schutzobjekt
- schützenswertes, vertraglich unter Schutz gestelltes K-Objekt
- Gewässerschutzbereich/Massnahme
- Gewässerschutzbereich Au
- Ausnahmen / Hinweise
- - Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV) - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG) - Überdecken oder Eindolen von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 SG) - Fällung eines kommunal geschützten Einzelbaums mit Ersatzpflanzung (Art. 19 BR)
- Kontaktstelle
- Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E.
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Auflagestelle: Gemeinde Bätterkinden, Bahnhofstrasse 4, 3315 Bätterkinden Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Aussteckung des Bauvorhabens im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Es werden Erleichterungen für die Profilierung nach Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Bahnhofstrasse 12, 3315 Bätterkinden · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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