Amtlicher Datenbestand · Stand 26.08.2026

Aktuelle Baugesuche in der Schweiz suchen

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Glarus Glarus Nord · Kanalstrasse 29, 8753 Mollis · 22.07.2026 · Frist: 21.08.2026

Anbau Geräteraum und Vergrösserung Sitzplatz, Kanalstrasse 29, 8753 Mollis, Parzelle Nr. 1643, LB-Nr. 1845, Wohnzone Ebene, wie durch Profile bezeichnet. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, 8752 Näfels, zur Einsichtnahme auf. Wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen zum Baugesuch auf unserer Homepage www.glarus-nord.ch (http://www.glarus-nord.ch), Services Baugesuche, einzusehen. Der Gemeinderat

Bern Lützelflüh-Goldb · 22.07.2026 · Frist: 21.08.2026

Bauherrschaft: Bachofner Hans-Ulrich und Susanna, Gotthelfstrasse 21, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Abbruch Garage; Anbau Garage (EG) und Zimmer (OG) Standort: Gohlhausweg 18, 3432 Lützelflüh / Parzelle 1753 Nutzungszone: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: - Naturgefahren: Restgefährdung (Überschwemmung) Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Gebäudeabstand Art. 7 Abs. 1 BauR (Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 neues BauR); Unterschreitung Strassenabstand Art. 8 Abs. 3 BauR (Art. 9 Abs. 3 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzabwasser: bestehend; Regenabwasser: Ableitung in bestehende Mischabwasserleitung Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 21.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 21.07.2026

Bern Bern · Schachen, 3317 Limpach · 22.07.2026

eBau Nr. 2026-6915 __________________ Bauvorhaben: Sanierung und Ausbau der Einmündung der Gemeindestrasse Schachen in die Kantonsstrasse / Anpassung der Strassenentwässerung und des Hydranten __________________ Standort: Schachen, 3317 Limpach, Parzellen-Nrn. 54, 423, 450, 536, Nutzungszone: Strassenareal in der Dorfzone / Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’604’850 / 1’217’704 __________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: Bestehend (Ergänzung der Strassentwässerung mit zusätzlichen Einlaufschächten) __________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 12 Abs. 1 GBR i.V.m. Art. 81 Abs. 2 SG __________________ Hinweis: Bätterkindenstrasse im Inventar historischer Verkehrswege Schweiz IVS __________________ Auflagestelle: Gemeinde Fraubrunnen, Dorfstrasse 10, 3308 Grafenried __________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291438 eBau Nummer: 2026-6915 __________________ Auflage- und Einsprachefrist: 21. August 2026 __________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen __________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). __________________ Ostermundigen, 22. Juli 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

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