Amtlicher Datenbestand · Stand 04.09.2026
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Ersatzneubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit zwei Parkplätzen für insgesamt 5 Autos
Ersatzneubau Mehrfamilienhaus mit 14 Wohnungen, Tiefgarage mit 14 Autoabstellplätzen
Änderung der Antennenkonfiguration der bewilligten Mobilfunk-Antennenanlage auf dem Dach des Wohnhauses: 700 - 900 MHz: 1 x 400 W ERP, 1 x 300 W ERP, 1 x 320 W ERP; 1800 - 2600 MHz: 1 x 950 W ERP, 1 x 220 W ERP, 1 x 600 W ERP; 3400 MHz: 1 x 530 W ERP, 1 x 100 W ERP, 1 x 400 W ERP
Ersatzneubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage und Autolift, 1 Autoparkplatz im Aussenraum, Umgebungsgestaltung, PV-Anlage auf dem Dach und 4 Erdsondenbohrungen à 200 m Bohrtiefe
Umbau Autobahnraststätte Forrenberg Nord, 1. Revisionsprojekt betreffend Anpassung Tankstelle und Parkplatzanordnung sowie Erstellung Überdachung und Batteriespeicher
Mobilfunk-Antennenanlage (neuer Standort) am EWZ-Mast (Ersatz ganze Anlage und Verschiebung); Abbruch besehender Mast (im Inventar kantonalen Denkmalpflege); 700–900 MHz; 1 x 150 W ERP, 1 x 160 W ERP, 1 x 400 W ERP; 1800–2600 MHz; 1 x 470 W ERP, 1 x 500 W ERP, 1 x 1030 W ERP und 3600 MHz; 1 x 150 W ERP, 1 x 180 W ERP, 1 x 400 W ERP
Abbruch Scheune sowie Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage (Projektänderung)
Neue Mobilfunk-Antennenanlage auf dem Dach des Mehrfamilienhauses: 700–900 MHz; 3 x 200 W ERP, 1400–2600 MHz; 3 x 700 W ERP und 3400 MHz; 3 x 100 W ERP, Arealüberbauung (im Inventar Denkmal- und Gartendenkmalpflege)
Ersatzneubau Mehrfamilienhaus mit 17 Autoabstellplätze in Tiefgarage, PV-Anlage auf Dach, Zivilschutzraum, Erdwärmesonden, Umgebungsgestaltung
Umbau, Sanierung, Dacherhöhung und neue Umgebungsgestaltung inkl. Abstellplätzen
Sanierung, Anbau, Aufstockung, Solaranlage auf Dach, Dachterrasse mit Pergola, Änderung der inneren Einteilung, Änderung Parkplatzsituation, Umgebungsveränderungen
Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage mit den bestehenden Antennen und einer Erweiterung des Fundaments
Abbruch Doppeleinfamilienhaus und Neubau Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage
Alternativprojekt zu dem bewilligten Ersatzneubau Mehrfamilienhaus mit 4 Autoabstellplätzen in Tiefgarage
Abbruch der Gebäude Vers.-Nr. 61 und 993, Neubau von zwei Doppeleinfamilienhäusern sowie zwei 3 Reiheneinfamilienhäusern mit Tiefgarage (Arealüberbauung)
Reklameanlage (2 Bildschirme) bei Wohn- und Gewerbegebäude im Eingangsbereich (im Inventar Denkmalpflege)
Neue Mobilfunk-Antennenanlage am EWZ-Mast mit neuem unterirdischen Technikraum; Abbruch bestehende Anlage und Beleuchtungsmast: 700 - 900 MHz; 1 x 150 W ERP, 1 x 190, W ERP, 1 x 400 W ERP, 1800 - 2600 MHz; 1 x 485 W ERP, 1 x 555 W ERP, 1 x 1200 W ERP und 3600 MHz; 1 x 100 W ERP,1 x 150 W ERP,1 x 600 W ERP
Mobilfunk-Antennenanlage (neuer Standort) auf dem Dach des Schulhauses: 700–900 MHz; 1 x 340 W ERP, 1 x 400 W ERP, 1 x 500 W ERP, 1800–2600 MHz; 2 x 800 W ERP, 1 x 1280 W ERP und 3400 MHz; 1 x 400 W ERP, 1 x 530 W ERP, 1 x 800 W ERP (im Inventar Denkmal- und Gartendenkmalpflege)
Mobilfunk-Antennenanlage (neuer Standort) auf dem Dach der Sporthalle: 700–900 MHz; 3 x 300 W ERP, 1800–2600 MHz; 1 x 400 W ERP, 1 x 450 W ERP, 1 x 625 W ERP und 3400 MHz; 1 x 160 W ERP, 1 x 190 W ERP, 1 x 300 W ERP (im Inventar Denkmal- und Gartendenkmalpflege)
Ersatzneubau Mehrfamilienhaus, Tiefgarage mit 6 Parkplätzen, 1 Parkplatz im Freien
Ausbau bestehender Wanderweg mit Treppe und Geländer (bereits erstellt)
Revisionsprojekt 1 betreffend technische Anlagen auf dem Flachdach (Umgebungsluft-Wärmepumpe sowie Lüftungsgerät) und geringfügige Anpassungen am Grundriss (erfolgt ohne Profilierung) zu dem am 24. Juni 2025 bewilligten Baugesuch betreffend Abbruch und Neubau von 18 Mietwohnungen, Gewerbe und Tiefgarage
Umgebungsgestaltung mit Stützmauer, Pool und Sichtschutz
Öffentliche Auflage Neubau einer Anlage zur Trinkwasserversorgung (Trinkwasserleitung) Gestützt auf die §§ 309 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Bauverfahrensverordnung (BVV) des Kantons Zürich wird folgendes Projekt öffentlich aufgelegt. Projektbeschrieb: Die Spange Ost verbindet die bestehenden Wasserleitungen des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal (GVG) zwischen Bassersdorf und Volketswil. Mit diesem Ringschluss wird die Wasserversorgung im Glattal und den angrenzenden Regionen gesichert und die Versorgungskapazität für die Zukunft ausgebaut. Mit diesem Ringschluss kann die Wasserversorgung auch bei einem Unterbruch oder der Sanierung eines Teilstücks der Leitungen sichergestellt werden. Die Wasserleitung hat einen Durchmesser von 60 cm und liegt in einer Tiefe von ca. 3 m unter der Erdoberfläche. Die Gruppenwasserversorgung Lattenbuck, die Stadt Dübendorf und die Gemeinde Volketswil werden künftig Wasser direkt ab der neuen Leitung „Spange Ost“ beziehen. Die Baukosten belaufen sich auf rund CHF 35 Mio. Die Verbandsgemeinden werden im Jahre 2027 über den notwendigen Baukredit abstimmen. Die Projektierung der Spange Ost erfolgte in den Jahren 2025 und 2026. Mit den betroffenen Grundeigentümern und den Standortgemeinden wurden Kontakte aufgenommen, die Linienführung bereinigt und die Begründung von Leitungsbaurechten sowie die vorübergehende Landbeanspruchung besprochen. Für die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt der Trinkwasserleitung werden die betroffenen Privatparzellen entsprechend dem aufgelegten Projekt beansprucht. Die genaue Linienführung sowie die betroffenen Grundstücke und Flächen sind aus den aufgelegten Projektunterlagen ersichtlich. Wer Ansprüche aus diesem Gesetz wahrnehmen will, hat gem. §315 PBG innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde schriftlich die Zustellung des oder der baurechtlichen Entscheide zu verlangen. Wer die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangt, hat dies während der öffentlichen Auflage bei der zuständigen Baubehörde schriftlich zu beantragen. Wer das Zustellungsbegehren nicht rechtzeitig einreicht, hat das Rekursrecht gegen den baurechtlichen Entscheid gem. §316 PBG verwirkt.
Abbruch Gebäude Vers.-Nrn. 491, 493, Neubau Mehrfamilienhaus inkl. Tiefgarage
Abbruch Gebäude Vers.-Nrn. 664/1910/1963, Ersatzneubau 3 Mehrfamilienhäuser inkl. Einstellhalle auf Grundstück Kat.-Nr. 8013, Rainstrasse, Pfäffikon
Neubau Mobilfunkanlage (Salt Mobile AG), Im Zentrum 3, 8625 Gossau, Vers.-Nr. 848
Vorentscheid mit Verbindlichkeit gegenüber Dritten: Beurteilung genügende Erschliessung, Vers.Nr. 1050
Ersatzneubau Mehrfamilienhaus mit 12 Wohnungen, Wärmepumpe im UG, PV-Anlage auf dem Dach, Umgebungsgestaltung, Wiederholung
Umbau und Umnutzung mit Laden, Metzgerei und Apotheke (teilweise befristet), Ersatz Vordach, Liftüberfahrt, Reklametafel, Klimagerät und Gaskühler, teilweise Anpassung sowie Erstellung von zwei neuen Parkplätzen im Freien, vier Erdwärmesonden
Abbruch Assek.-Nr. 263, Neubau 4 Terrassenwohnungen mit Einstellhalle
Ersatzneubau Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen, einer Tiefgarage mit 9 Autoabstellplätzen, 1 davon behindertgerecht, 3 Aussenparkplätzen, 1 davon behindertgerecht und 29 Veloabstellplätze, 3 davon im Aussenbereich
Nutzungsänderung zu Coiffeursalon mit Reklameanlagen (bereits erstellt)
Ersatzneubau Mehrfamilienhaus mit 6 Wohnungen und Einstellhalle, Solaranlage auf Flachdach (erneute Ausschreibung)
Neubau von zwei Einfamilienhäusern mit gemeinsamer Tiefgarage
Erstellen von 2 Parkplätzen
Ersatzneubau Mehrfamilienhaus mit 36 Wohnungen, 12 Autoabstellplätze und 37 Veloparkplätze in Tiefgarage, 4 Erdsondenbohrungen à 210 m Bohrtiefe und PV-Anlage, Wiederholung
Öffentliche Auflage Neubau einer Anlage zur Trinkwasserversorgung (Trinkwasserleitung) Spange Ost Gestützt auf die §§ 309 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Bauverfahrensverordnung (BVV) des Kantons Zürich wird folgendes Projekt öffentlich aufgelegt Projektbeschrieb: Die Spange Ost verbindet die bestehenden Wasserleitungen des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal (GVG) zwischen Bassersdorf und Volketswil. Mit diesem Ringschluss wird die Wasserversorgung im Glattal und den angrenzenden Regionen gesichert und die Versorgungskapazität für die Zukunft ausgebaut. Mit diesem Ringschluss kann die Wasserversorgung auch bei einem Unterbruch oder der Sanierung eines Teilstücks der Leitungen sichergestellt werden. Die Wasserleitung hat einen Durchmesser von 60 cm und liegt in einer Tiefe von ca. 3 m unter der Erdoberfläche. Die Gruppenwasserversorgung Lattenbuck, die Stadt Dübendorf und die Gemeinde Volketswil werden künftig Wasser direkt ab der neuen Leitung „Spange Ost“ beziehen. Die Baukosten belaufen sich auf rund CHF 35 Mio. Die Verbandsgemeinden werden im Jahre 2027 über den notwendigen Baukredit abstimmen. Die Projektierung der Spange Ost erfolgte in den Jahren 2025 und 2026. Mit den betroffenen Grundeigentümern und den Standortgemeinden wurden Kontakte aufgenommen, die Linienführung bereinigt und die Begründung von Leitungsbaurechten sowie die vorübergehende Landbeanspruchung besprochen. Für die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt der Trinkwasserleitung werden die betroffenen Privatparzellen entsprechend dem aufgelegten Projekt beansprucht. Die genaue Linienführung sowie die betroffenen Grundstücke und Flächen sind aus den aufgelegten Projektunterlagen ersichtlich. Betroffene Grundstücke: Diverse Grundstücke in den Gemeinden Volketswil, Schwerzenbach, Wangen-Brüttisellen und Bassersdorf. Die für die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserleitung erforderlichen Rechte zulasten der betroffenen Grundstücke werden, soweit erforderlich, durch entsprechende Dienstbarkeiten bzw. andere rechtliche Vereinbarungen gesichert. Öffentliche Auflage Das Projekt liegt in den Gemeinden vom 28. August 2026, während 20 Tagen bei den jeweiligen Gemeinden öffentlich auf und kann während der Auflagefrist eingesehen werden. Einsprachen Wer Ansprüche aus diesem Gesetz wahrnehmen will, hat gem. §315 PBG innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde schriftlich die Zustellung des oder der baurechtlichen Entscheide zu verlangen. Wer die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangt, hat dies während der öffentlichen Auflage bei der zuständigen Baubehörde schriftlich zu beantragen. Wer das Zustellungsbegehren nicht rechtzeitig einreicht, hat das Rekursrecht gegen den baurechtlichen Entscheid gem. §316 PBG verwirkt.
Umgestaltung Vorgarten und Neuanlage eines Parkplatzes
BG Nr. 2026-078: Abbruch Treppe und Gartenhäuschen, Neubau Zufahrt mit zwei Parkplätzen (ohne Aussteckung)
Sanierung von 3 Tennisplätzen neu mit Beleuchtungsanlage bis 3.80 m hoch und Ballfang bis 4 m hoch, jeweils befristet von 1. April bis 31. Oktober, Wiederholung
Sportanlage Heerenschürli, Umbau Ballfangzaun, neuer Zugangsweg, Verschiebung Beleuchtungsmasten, Anpassungen Spielfelder und Sitzbänke
Umbau EG, Erhöhung bestehendes Dach und Ausbau Dachgeschoss - PROJEKTÄNDERUNG: Stützmauern, Erweiterung Terrasse inkl. Überdachung, Änderung/Vergrösserung Fläche Hauptdach (bereits erstellt)
Erweiterung Parkplatzbereich
BG 2026/023 | Rodung Hecken und Sträucher sowie Umgebungsgestaltung, Neubau Aussenpool mit Poolheizung inkl. Erstellung einer Aussensauna und Sichtschutz |
Abbruch Gebäude Nr. 141, 244, 246, 248 sowie Neubau von vier Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage 2. Projektänderung: Diverse Grundrissanpassungen, Anpassung Dachflächenfenster und Dachgauben, Einkleidung Entrauchungsschacht sowie weitere projektbezogene Änderungen (bereits erstellt)
Neue Eingangstüre anstelle eines Fensters, neue Umgebungsgestaltung, neue Velostellplätze, neue Zugangstreppe im Aussenbereich, nachträgliches Gesuch (unter Denkmal- und Gartendenkmalschutz, im Inventar Denkmal- und Gartendenkmalpflege), Wiederholung
Ersatz Stützmauer, Wiederholung
Ersatzneubau Wohnsiedlung Glatttalstrasse mit Tiefgarage für 35 Autos und 2 Parkplätzen im Freien für insgesamt 4 Autos, Arealüberbauung
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