Gemeinde · Zürich

Baugesuche Schwerzenbach

4 Publikationen in den letzten 30 Tagen · Kanton Zürich · Letzter lokaler Import 28.08.2026

6 lokal zuordenbare amtliche Baupublikationen in Schwerzenbach, von 19.06.2026 bis 28.08.2026. Alle Gesuche der Region: Baugesuche Kanton Zürich. In der Suche filtern · Auf der Karte anzeigen · E-Mail-Alert für Schwerzenbach einrichten. Übernommene Metadaten bleiben soweit betrieblich verfügbar abrufbar; externe Originale können ihre URL oder Zugänglichkeit ändern.

Lokale Datengrundlage

Datenprofil der Gemeinde

MerkmalWert
Lokal zuordenbare Publikationen6
Publikationsfenster19.06.2026 – 28.08.2026
Letzte 30 Tage4
Kategorien mit Zuordnung6
DatenquelleAmtsblatt des Kantons Zürich
Letzter Import eines lokalen Datensatzes28.08.2026
Kalenderjahre mit Publikationen2026: 6

Gezählt werden übernommene Publikationen, keine bewilligten oder realisierten Bauprojekte. Nachträge und erneute Ausschreibungen können dasselbe Vorhaben mehrfach betreffen. Die Methodik und Abdeckungsgrenzen erklären Zuordnung, Datum und Zählweise.

Amtliche Quelle: Amtsblatt des Kantons Zürich. Der Link in der einzelnen Meldung führt zur konkreten Originalpublikation oder zum amtlichen Dossier.

Quellenabruf: Der zuletzt beobachtete Quellenlauf wurde erfolgreich abgeschlossen. Das beweist keine vollständige Erfassung aller Vorhaben. Letzter erfolgreich beobachteter Lauf: 06.09.2026. Das Importdatum zeigt die Übernahme eines Datensatzes und ist kein redaktioneller oder amtlicher Prüfzeitpunkt.

Hinweis: Nur kanonisch oder über geprüfte Aliase zuordenbare Publikationen.

Kategorien im lokalen Archiv

Regelbasiert aus dem Text, Mehrfachzuordnungen möglich. Die Summe ist daher keine Projektzahl.

KategoriePublikationen im Archiv
Umbau & Sanierung3
Kleinbauten1
Gewerbe & Industrie1
Landwirtschaft1
Aussenanlagen & Infrastruktur1
Sonstiges2

6 Treffer

Zürich Schwerzenbach · Neubau einer Anlage zur Trinkwasserversorgung (Trinkwasserleitung), Spange Ost, 8603 Schwerzenbach · 28.08.2026 · Frist: 17.09.2026

Öffentliche Auflage Neubau einer Anlage zur Trinkwasserversorgung (Trinkwasserleitung) Spange Ost Gestützt auf die §§ 309 ff. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) sowie der Bauverfahrensverordnung (BVV) des Kantons Zürich wird folgendes Projekt öffentlich aufgelegt Projektbeschrieb: Die Spange Ost verbindet die bestehenden Wasserleitungen des Zweckverbandes Gruppenwasserversorgung Vororte und Glattal (GVG) zwischen Bassersdorf und Volketswil. Mit diesem Ringschluss wird die Wasserversorgung im Glattal und den angrenzenden Regionen gesichert und die Versorgungskapazität für die Zukunft ausgebaut. Mit diesem Ringschluss kann die Wasserversorgung auch bei einem Unterbruch oder der Sanierung eines Teilstücks der Leitungen sichergestellt werden. Die Wasserleitung hat einen Durchmesser von 60 cm und liegt in einer Tiefe von ca. 3 m unter der Erdoberfläche. Die Gruppenwasserversorgung Lattenbuck, die Stadt Dübendorf und die Gemeinde Volketswil werden künftig Wasser direkt ab der neuen Leitung „Spange Ost“ beziehen. Die Baukosten belaufen sich auf rund CHF 35 Mio. Die Verbandsgemeinden werden im Jahre 2027 über den notwendigen Baukredit abstimmen. Die Projektierung der Spange Ost erfolgte in den Jahren 2025 und 2026. Mit den betroffenen Grundeigentümern und den Standortgemeinden wurden Kontakte aufgenommen, die Linienführung bereinigt und die Begründung von Leitungsbaurechten sowie die vorübergehende Landbeanspruchung besprochen. Für die Erstellung, den Betrieb und den Unterhalt der Trinkwasserleitung werden die betroffenen Privatparzellen entsprechend dem aufgelegten Projekt beansprucht. Die genaue Linienführung sowie die betroffenen Grundstücke und Flächen sind aus den aufgelegten Projektunterlagen ersichtlich. Betroffene Grundstücke: Diverse Grundstücke in den Gemeinden Volketswil, Schwerzenbach, Wangen-Brüttisellen und Bassersdorf. Die für die dauerhafte Sicherung der Trinkwasserleitung erforderlichen Rechte zulasten der betroffenen Grundstücke werden, soweit erforderlich, durch entsprechende Dienstbarkeiten bzw. andere rechtliche Vereinbarungen gesichert. Öffentliche Auflage Das Projekt liegt in den Gemeinden vom 28. August 2026, während 20 Tagen bei den jeweiligen Gemeinden öffentlich auf und kann während der Auflagefrist eingesehen werden. Einsprachen Wer Ansprüche aus diesem Gesetz wahrnehmen will, hat gem. §315 PBG innert 20 Tagen seit der öffentlichen Bekanntmachung bei der örtlichen Baubehörde schriftlich die Zustellung des oder der baurechtlichen Entscheide zu verlangen. Wer die Zustellung des baurechtlichen Entscheids verlangt, hat dies während der öffentlichen Auflage bei der zuständigen Baubehörde schriftlich zu beantragen. Wer das Zustellungsbegehren nicht rechtzeitig einreicht, hat das Rekursrecht gegen den baurechtlichen Entscheid gem. §316 PBG verwirkt.

Region

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Häufige Fragen

Baugesuche Schwerzenbach: häufige Fragen

Wo werden Baugesuche in Schwerzenbach publiziert?

Baugesuche in Schwerzenbach werden im amtlichen Publikationsorgan des Kantons Zürich publiziert: Amtsblatt des Kantons Zürich. Wir übernehmen die amtlichen Publikationen laufend; jede Meldung verlinkt die amtliche Quelle.

Wie lange läuft die Einsprachefrist?

Die Frist ist je nach Kanton unterschiedlich – meist zwischen 10 und 30 Tagen ab der amtlichen Publikation. Massgebend sind die Angaben in der amtlichen Publikation. Details im Ratgeber Einsprache gegen ein Baugesuch.

Wie kann ich Baugesuche aus Schwerzenbach abonnieren?

Mit dem kostenlosen E-Mail-Alert für Schwerzenbach: E-Mail-Adresse eintragen, per Double-Opt-in bestätigen — neue Baugesuche kommen automatisch ins Postfach, jederzeit abmeldbar.

Quelle: amtliche Publikationsorgane. Kategorien und Filter auf der Startseite.