Amtlicher Datenbestand · Stand 04.09.2026

Aktuelle Baugesuche in der Schweiz suchen

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Bern Bern · Haslere, 3154 Rüschegg Heubach · 22.07.2026

Erstellung forstlicher Maschinenweg Standort: Haslere, Rüschegg Heubach, Parzellen-Nrn. 2398, 684, Zone: Wald / Landwirtschaftszone Inventar: Moorlandschaftsgebiet Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Bauen im Wald (Art. 2 WaG und Art. 14 WaV) Auflage- und Einsprachefrist: 21. August 2026 Auflagestelle: Gemeinde Rüschegg, Hirschhorn 298 a, 3153 Rüschegg-Gambach Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/289000 eBau Nummer: 2026-10021 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bern Bern · Mettlen / Bärenried, 3053 Diemerswil · 22.07.2026

eBau Nr. 2026-5305 ___________________ Bauvorhaben: Neubau einer Flutmulde für die Kreuzkröte (Artenförderungsmassnahme) ___________________ Standort: Mettlen / Bärenried, 3053 Diemerswil, Parzelle Nr. 23, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’599’009 / 1’208’368 ___________________ Schutzzone/ -objekt: Sonderstandort Bärenried, Art. 21 GBR ___________________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ Gewässerschutzmassnahmen: Ableitung des Sauberabwasser in die bestehende Drainageleitung ___________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG ___________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8-10 BGF und Art. 8-10 + 13 FiG ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/283010 eBau Nummer: 2026-5305 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 21. August 2026 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellte Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 22. Juli 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Bern Lützelflüh-Goldb · 13.07.2026 · Frist: 05.08.2026

Bauherrschaft: Moser Thomas und Nicole, Meisenweg 5, 3452 Grünenmatt Projektverfasserin: Max Schüpbach AG, Alpenstrasse 4, 3432 Lützelflüh Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung) Standort: Meisenweg 5, 3452 Grünenmatt / Parzelle 1983 Nutzungszone / Überbauungsordnung: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: -- Naturgefahren: -- Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Zonenabstand Landwirtschaftszone (Art. 10 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: -- Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 05.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 04.07.2026

Bern Lützelflüh-Goldb · 13.07.2026 · Frist: 05.08.2026

Bauherrschaft: Steffen Marcel und Ruth, Hinter-Ellenberg 671, 3432 Lützelflüh Projektverfasserin: Zimmerei Hirschi AG, Längengrund 8, 3556 Trub Bauvorhaben: Einbau Aufenthaltsraum für Lernende (unterhalb Hocheinfahrt) Standort: Hinter-Ellenberg 671, 3432 Lützelflüh / Parzelle: 1067 Nutzungszone: Landwirtschaftszone Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: erhaltenswertes Objekt; Landschaftsschutzgebiet Naturgefahren: unbestimmtes Naturgefahrengebiet Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung minimale Raumhöhe (Art. 67 Abs. 1 BauV) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: keine Gewässerschutzbereich: üB Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 05.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 04.07.2026

Bern Utzenstorf · Rohnstrasse 12 · 09.07.2026 · Frist: 03.08.2026

Gesuchsteller: Fabian Wespi, Rohnstrasse 12, 3427 Utzenstorf Projektverfasser: Stalder Haustechnik AG, Schulhausstrasse 9, 3672 Oberdiessbach Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe Standort: Rohnstrasse 12, Utzenstorf, Parzelle Nr. 711 Zone: Landwirtschaftszone (LWZ) Schutzbestimmungen: Au Beanspruchte Ausnahmen: Artikel 24ff RGP; Bauen ausserhalb des Baugebiets

Bern Boll · 08.07.2026 · Frist: 08.07.2026

Bauherrschaft: Peter und Katharina Schmutz-Brönnimann, Oele 132c, 3068 Utzigen Projektierung: Wälti AG, Spenglerei Sanitär, Amselweg 1, 3072 Ostermundigen Parzelle: 2182 Nutzungszone: Landwirtschaftszone Bauvorhaben: Eine aussen aufgestellte Wärmepumpe Ausnahmen: Bauen ausserhalb Bauzone Art. 24 RPG und Bauen am Gewässer Art. 48 WBG Schutzgebiete: Gewässerschutzbereich üB Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Das Meteorwasser wird, soweit technisch möglich, versickert.

Bern Oberburg · 08.07.2026 · Frist: 03.08.2026

Ersatz von Deckmaterial von Weleternit und Ziegel zu Kurzwellplatten aus Faserzement. Ersatz von Fassadenschalung aus Holz zu Fassadenschalung mit Holz roh gesägt. (Schweizer Holz) Bauherrschaft Heidi und Peter Wittwer, Gewerbestrasse 5, 3432 Lützelflüh Projektverfasser RenoMa GmbH, Florian Flükiger, Sonnenbodenstrasse 3, 3076 Worb Adresse des Bauprojekts Krauchthalstrasse 107a, Oberburg Parzelle 1566 Zone Landwirtschaftszone Schutzbestimmungen Gewässerschutzbereich üB und Aᵤ, Gefahrengebiet Ausnahmen Bauen ausserhalb der Bauzone

Bern Bern · 3672 Aeschlen · 08.07.2026

Bauvorhaben: Neubau 2 MHF mit Einstellhalle Neubau Schnitzelheizung-Wärmeverbund. Anschluss der Gebäude Schlossstrasse 125 und 124 mit Energie (Fernwärme und Strom). Projektänderung: Erstellen einer Hochwasserschutzmauer und einer Abflussmulde, Anpassungen an das hindernisfreie Bauen ______________________________________________________________ Zonen: Dorfkernzone / Landwirtschaftszone Parzellen-Nrn. 403, 59, 208 Standort: Schlossstrasse

Bern Lützelflüh-Goldb · 06.07.2026 · Frist: 05.08.2026

Bauherrschaft: Steffen Marcel und Ruth, Hinter-Ellenberg 671, 3432 Lützelflüh Projektverfasserin: Zimmerei Hirschi AG, Längengrund 8, 3556 Trub Bauvorhaben: Einbau Aufenthaltsraum für Lernende (unterhalb Hocheinfahrt) Standort: Hinter-Ellenberg 671, 3432 Lützelflüh / Parzelle: 1067 Nutzungszone: Landwirtschaftszone Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: erhaltenswertes Objekt; Landschaftsschutzgebiet Naturgefahren: unbestimmtes Naturgefahrengebiet Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung minimale Raumhöhe (Art. 67 Abs. 1 BauV) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: keine Gewässerschutzbereich: üB Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 05.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 04.07.2026

Bern Lützelflüh-Goldb · 06.07.2026 · Frist: 05.08.2026

Bauherrschaft: Moser Thomas und Nicole, Meisenweg 5, 3452 Grünenmatt Projektverfasserin: Max Schüpbach AG, Alpenstrasse 4, 3432 Lützelflüh Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung) Standort: Meisenweg 5, 3452 Grünenmatt / Parzelle 1983 Nutzungszone / Überbauungsordnung: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: -- Naturgefahren: -- Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Zonenabstand Landwirtschaftszone (Art. 10 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: -- Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 05.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 04.07.2026

Bern Utzenstorf · Rohnstrasse 12 · 02.07.2026 · Frist: 03.08.2026

Gesuchsteller: Fabian Wespi, Rohnstrasse 12, 3427 Utzenstorf Projektverfasser: Stalder Haustechnik AG, Schulhausstrasse 9, 3672 Oberdiessbach Bauvorhaben: Ersatz der Ölheizung durch eine aussen aufgestellte Luft-/Wasser-Wärmepumpe Standort: Rohnstrasse 12, Utzenstorf, Parzelle Nr. 711 Zone: Landwirtschaftszone (LWZ) Schutzbestimmungen: Au Beanspruchte Ausnahmen: Artikel 24ff RGP; Bauen ausserhalb des Baugebiets

Bern Oberburg · 01.07.2026 · Frist: 03.08.2026

Ersatz von Deckmaterial von Weleternit und Ziegel zu Kurzwellplatten aus Faserzement. Ersatz von Fassadenschalung aus Holz zu Fassadenschalung mit Holz roh gesägt. (Schweizer Holz) Bauherrschaft Heidi und Peter Wittwer, Gewerbestrasse 5, 3432 Lützelflüh Projektverfasser RenoMa GmbH, Florian Flükiger, Sonnenbodenstrasse 3, 3076 Worb Adresse des Bauprojekts Krauchthalstrasse 107a, Oberburg Parzelle 1566 Zone Landwirtschaftszone Schutzbestimmungen Gewässerschutzbereich üB und Aᵤ, Gefahrengebiet Ausnahmen Bauen ausserhalb der Bauzone

Bern Oberburg · obere Oschwandstrasse 46 · 24.06.2026 · Frist: 20.07.2026

Erstellen eines neuen Heizraumes für die Aufstellung einer Holzfeuerung. Erstellen einer neuen Kaminanlage an der Nordseite des Gebäudes. Bauherrschaft Ulrich Gerber, obere Oschwandstrasse 46, 3414 Oberburg Projektverfasser energiekompass.be GmbH, Bruno Jost, Flüehliackerweg 13, 3472 Wynigen Adresse des Bauprojekts Obere Oschwandstrasse 46, Oberburg Parzelle 118 Zone Landwirtschaft Schutzbestimmungen Gewässerschutzbereich üB, Landschaftsschongebiet Ausnahmen Unterschreiten Kaminhöhe BSIG 8/823.111/2.1 Bauen in der Landwirtschaftszone nach Art. 24c RPG Elektronische Auflage Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bern Bern · Kohlhüttenweg 6, 3115 Grezensee · 24.06.2026

Ausbau Dachgeschoss inkl. Neubau drei Dachfenster und neuen Balkontüren, Neubau Abwasseran-lage (Klärgarten). Nachträgliches Baugesuch: Neubau zwei Hühnerställe inkl. Ausläufen, Neubau Velounterstand Standort: Kohlhüttenweg 6 / 6a, Gerzensee, Parzellen-Nrn. 412, 1046, Landwirtschaftszone gemäss USP 7 Aarelauf, Kantonales Naturschutzgebiet, BLN-Inventar 1314 Aarelandschaft Thun-Bern Gewässerschutzmassnahmen: Gewässerschutzbereich A und B, Neubau Klärgarten Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Eingriffe in kantonale Naturschutzgebiete (Art. 6 NschG) - Bauen in Waldnähe (Art. 25 KwaG) Auflage- und Einsprachefrist: 24. Juli 2026 Auflagestelle: Gemeinde Gerzensee, Spielgasse 1, 3115 Gerzensee Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/279901 eBau Nummer: 2024-16959 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und be-gründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bern Bern · Hoger, 3047 Bremgarten bei Bern · 24.06.2026 · Frist: 24.07.2026

Kugelfangsanierung der ehem. 300 m Schiessanlage Kalchacker in Bremgarten bei Bern Standort: Hoger, Bremgarten bei Bern, Parzellen-Nrn. 46 und 219 Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’599’584 / 1’203'085 und 2’599’498 / 1’202’855 Gewässerschutzmassnahmen: Bestehend, keine Anpassung. Gewässerschutzbereich üB Ausnahmen: - Eingriffe in kantonale Naturschutzgebiete (Schutzgebiete nach Art. 6 NSchG) nach Art. 18 Abs. 1bis und 1 ter NHG, Art. 6, 7 und 15 NSchG sowie RRB 4888 vom 29. November 1989 - Eingriffe in Trockenwiesen und –weiden von nationaler Bedeutung nach Art. 18 Abs. 1bis und 1 ter NHG und Art. 6 und 7 TwwV - Eingriff in Lebensräume geschützter Pflanzen nach Art. 20 NHG, Art. 20 NHV, Art. 15 NSchG und Art. 19 und 20 NSchV - Eingriff in Lebensräume geschützter Tiere nach Art. 20 NHG, Art. 15 NSchG und Art. 25, 26 und 27 NSchV - Bauten in Waldnähe nach Art. 25 ff. KWaG - Bauen ausserhalb Baugebiet nach Art. 24 ff. RPG Hinweis: Bei der Profilierung wurden Erleichterungen im Sinne von Art. 16 Abs. 3 BewD gewährt. Auflage- und Einsprachefrist: 24. Juli 2026 Auflagestelle: Gemeinde Bremgarten bei Bern, Chutzenstrasse 12, 3047 Bremgarten b. Bern Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/280702 eBau Nummer: 2026-8614 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und be-gründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet wer-den, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Bern Bern · sternenried, 3046 Wahlendorf · 24.06.2026

Bewilligung bestehender Vorplatz (nachträglich) / Erweiterung Vorplatz für Futter Lager, Wendeplatz Umschlag für Tiere und Material Standort: sternenried, Wahlendorf, Parzelle-Nr. 371, Nutzungszone: Landwirtschaftszone Gewässerschutzmassnahmen: Das Meteorwasser wird über die Schulter entwässert und versickert. Gewässerschutzbereich Aᵤ. Ausnahmen: - Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 RPG - Bauen in Waldnähe nach Art. 25 ff. KWaG Auflage- und Einsprachefrist: 24. Juli 2026 Auflagestelle: Gemeinde Meikirch, Wahlendorfstrasse 10, 3045 Meikirch Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/287407 eBau Nummer: 2024-968 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet wer-den, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

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