Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009252
Bauvorhaben: Neubau 2 MHF mit Einstellhalle Neubau Schnitzelheizung-Wärmeverbund. Anschluss der Gebäude Schlossstrasse 125 und 124 mit Energie (Fernwärme und Strom). Projektänderung: Erstellen einer Hochwasserschutzmauer und einer Abflussmulde, Anpassungen an das hindernisfreie Bauen ______________________________________________________________ Zonen: Dorfkernzone / Landwirtschaftszone Parzellen-Nrn. 403, 59, 208 Standort: Schlossstrasse
Angaben zur Publikation
- Standort
- 3672 Aeschlen · Katasterplan (GIS) ↗
- Bauherrschaft
- Christoph und Thomas Ramseier, Aeschlen (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Thomas Schweyer, Kiesen ↗
- 10. August 2026
- Auflagestelle: Gemeinde Oberdiessbach, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20786 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren können nur gegen die Projektänderung gerichtet werden und sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Schutzbestimmungen: Kulturland, Fruchtfolgefläche Gewässerschutzmassnahmen: Das Schmutzwasser wird in die Kanalisation geleitet und das Regenwasser wird versickert. Ausnahmen: Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) Bauen im Strassenabstand (Art. 80 Abs. 1 Bst. b SG) Bauen in Waldnähe (Art. (Art. 26 KWaG) Auflage- und Einsprachefrist: 10. August 2026 Auflagestelle: Gemeinde Oberdiessbach, Gemeindeplatz 1, 3672 Oberdiessbach Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20786 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren können nur gegen die Projektänderung gerichtet werden und sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
3672 Aeschlen · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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