Amtlicher Datenbestand · Stand 07.09.2026

Aktuelle Baugesuche in der Schweiz suchen

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Bern Bern · 2333 La Ferrière · 22.07.2026 · Frist: 16.08.2026

construction de deux immeubles de 10 et 11 appartements avec parking souterrain, pose de panneaux photovoltaïques en toiture, mise en place de 3 pompes à chaleur extérieures, création de places de stationnement extérieures, installation d’un couvert à vélos ainsi qu’aménagement de terrasses, de cheminements piétonniers et d’une aire de jeux, suppression partielle d’une haie protégée avec mesures de compensation.

Bern Bern · Mettlen / Bärenried, 3053 Diemerswil · 22.07.2026

eBau Nr. 2026-5305 ___________________ Bauvorhaben: Neubau einer Flutmulde für die Kreuzkröte (Artenförderungsmassnahme) ___________________ Standort: Mettlen / Bärenried, 3053 Diemerswil, Parzelle Nr. 23, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’599’009 / 1’208’368 ___________________ Schutzzone/ -objekt: Sonderstandort Bärenried, Art. 21 GBR ___________________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ Gewässerschutzmassnahmen: Ableitung des Sauberabwasser in die bestehende Drainageleitung ___________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Waldabstand, Art. 25, 26 und 27 KWaG ___________________ Hinweise: - Bauen im Gewässerraum, Art. 41c GSchV - Bauvorhaben erfordert eine Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG - Bauvorhaben erfordert eine fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8-10 BGF und Art. 8-10 + 13 FiG ___________________ Auflagestelle: Gemeinde Münchenbuchsee, Bernstrasse 12, 3053 Münchenbuchsee ___________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/283010 eBau Nummer: 2026-5305 ___________________ Auflage- und Einsprachefrist: 21. August 2026 ___________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ___________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellte Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ___________________ Ostermundigen, 22. Juli 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Bern Bern · Schachen, 3317 Limpach · 22.07.2026

eBau Nr. 2026-6915 __________________ Bauvorhaben: Sanierung und Ausbau der Einmündung der Gemeindestrasse Schachen in die Kantonsstrasse / Anpassung der Strassenentwässerung und des Hydranten __________________ Standort: Schachen, 3317 Limpach, Parzellen-Nrn. 54, 423, 450, 536, Nutzungszone: Strassenareal in der Dorfzone / Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’604’850 / 1’217’704 __________________ Gewässerschutzbereich: üB Gewässerschutzmassnahmen: Bestehend (Ergänzung der Strassentwässerung mit zusätzlichen Einlaufschächten) __________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24 RPG - Unterschreitung Strassenabstand, Art. 12 Abs. 1 GBR i.V.m. Art. 81 Abs. 2 SG __________________ Hinweis: Bätterkindenstrasse im Inventar historischer Verkehrswege Schweiz IVS __________________ Auflagestelle: Gemeinde Fraubrunnen, Dorfstrasse 10, 3308 Grafenried __________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291438 eBau Nummer: 2026-6915 __________________ Auflage- und Einsprachefrist: 21. August 2026 __________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen __________________ Es wird auf die Gesuchsakten und die Markierung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). __________________ Ostermundigen, 22. Juli 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Bern Bern · Haslere, 3154 Rüschegg Heubach · 22.07.2026

Erstellung forstlicher Maschinenweg Standort: Haslere, Rüschegg Heubach, Parzellen-Nrn. 2398, 684, Zone: Wald / Landwirtschaftszone Inventar: Moorlandschaftsgebiet Ausnahmen: - Bauen ausserhalb des Baugebietes (Art. 24 RPG) - Bauen im Wald (Art. 2 WaG und Art. 14 WaV) Auflage- und Einsprachefrist: 21. August 2026 Auflagestelle: Gemeinde Rüschegg, Hirschhorn 298 a, 3153 Rüschegg-Gambach Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/289000 eBau Nummer: 2026-10021 Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG).

Bern Bern · Strigel, 3706 Leissigen · 15.07.2026 · Frist: 17.08.2026

Neue Forsterschliessung zwecks weitgehender Entflechtung des Steinbruchbetriebs Mor-genberg vom übrigen Verkehr. Die heutige Forsterschliessung erfolgt ab dem Anschluss Oertlimatt durch das Betriebsgelände. Neu soll sie über einen neuen Kantonsstrassenan-schluss via das Werkgelände (Gemeindegebiet Leissigen) auf einer bestehenden Walder-schliessung geführt werden. Damit diese Erschliessung den Anforderungen an eine Wald-strasse entspricht muss diese ausgebaut werden. Die Forsterschliessung dient u.a. der Be-wirtschaftung der Schutzwälder in diesem Gebiet. Der Ausbau der Forsterschliessung erfolgt auf einem bereits bestehenden Waldweg. Der Ausbau hat eine Länge von 545 m und eine Breite von 3.5 m mit einem Gefälle von 3.5 bis max. 18 %. Teilabschnitte, welche ein Gefälle von 15 % übersteigen, werden befestigt. Die Entwässerung erfolgt über die Schulter mit Querabschlägen.

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