Amtlicher Datenbestand · Stand 07.09.2026

Aktuelle Baugesuche in der Schweiz suchen

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Bern Bern · Untertorbrücke, 3011 Bern · 12.08.2026 · Frist: 11.09.2026

Bauherrschaft: Tiefbau Stadt Bern (TSB), Bundesgasse 38, 3001 Bern Projektverfasserin: INGE Sanierung Untertorbrücke c/o, Pascal Huwyler, Effingerstrasse 77, 3000 Bern 14 Bauvorhaben: Sanierung Untertorbrücke Strasse: Untertorbrücke, Bern Kreise / Grundstücke: 1 / 1360, 1406 und 1409 4 / 72 5 / 2, 2900, 3005, 3076 und 4020 Bauklasse: Gewässer, Verkehrsanlagen, ZöN, Nutzungszone: Gewässer, Verkehrsanlagen, Schutzzone SZ B Das Bauvorhaben liegt im Perimeter der UeO 230 Uferschutz Klösterli - altes Tramdepot Inventar: Schützenswert, K-Objekt, Baugruppe Bauinventar: Untere Altstadt und Altenberg, RRB von 1979 Gewässerschutzmassnahmen: Kein häusliches Abwasser. Es gibt geringfügige Änderung des Quer- und Längsgefälle der Strasse. Es werden lediglich bestehende Schlammsammler erneuert und leicht verschoben. Der Anschluss und die Entwässerung der Strassenoberfläche bleiben identisch zum IST-Zustand. Gewässerschutzbereich Aₒ und Aᵤ Ausnahme: Bauen ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 ff. RPG Hinweise: - Bauen im Gewässerraum nach Art. 41c GSchV - Wasserbaupolizeibewilligung nach Art. 48 WBG - Fischereirechtliche Bewilligung nach Art. 8 BGF - Bauen in der Uferschutzzone nach Art. 5 SFG Auflage- und Einsprachefrist: 11. September 2026 Auflagestelle: Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481. Öffnungszeiten: Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/279185 eBau Nummer: 2026-10929 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland

Bern Bern · 10.08.2026

Bauherrschaft: APG/SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Bahnhöheweg 82, 3018 Bern Projektierung: APG/SGA Allgemeine Plakatgesellschaft AG, Bahnhöheweg 82, 3018 Bern Strasse Nr: Bümplizstrasse 42 Kreis / Grundstück: 6 / 225 Bauvorhaben: Demontage F200 Werbeträger, freistehend, einseitig, analog, unbeleuchtet und Neumontage 75'' digital Screen City ePanel, wandmontiert, einseitig, digital, beleuchtet. gemäss den aufgelegten Plänen Bauklasse: 3, 90 / 13 Nutzungszone: Wohnzone Es wird eine Ausnahme beansprucht nach: Art. 28 BauG von Art. 39 BO für das Bauen ausserhalb der Baulinie

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