Publikations-Nr.
AM-DA50-0000006348
Erweiterung des Fernleitungsnetzes des Wärmeverbundes Utzenstorf
Angaben zur Publikation
- Standort
- Eystrasse, Niesenstrasse, Forellenweg, 3427 Utzenstorf · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 2121, 2109, 2134, 2120, 2795, 2792
- Zone
- W2 Wohnzone zweigeschossig/ Wohn- und Gewerbezone zweigeschossig / Landwirtschaftszone
- Koordinaten
- 2’608’451 / 1’218’100
- Bauherrschaft
- André Röthlisberger, Utzenstorf (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Allotherm AG, Gwatt (Thun) ↗
- Erneute Publikation
- 13.08.2026
- Gewässerschutzbereich/Massnahme
- Au
- Ausnahmen
- - Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 ff. RPG) - Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV) - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG) - Bauten unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels / Bauen im Grundwasser (Anhang 4 Ziffer 211 Abs. 2 GSchV / Art. 26 KGV) - Unterschreiten des Strassenabstandes (Art. 80 Abs. 1 Bst. a/b SG)
- Kontaktstelle
- Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E.
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Auflagestelle: Gemeinde Utzenstorf, Hauptstrasse 28, Postfach 139, 3427 Utzenstorf Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances (http://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances)). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Eystrasse, Niesenstrasse, Forellenweg, 3427 Utzenstorf · Katasterplan (GIS) ↗
Karte: map.geo.admin.ch (Katasterplan) — Ergebnis der Adresssuche, ohne Gewähr.
Amtliche Dokumente
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