Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009281
Neue Forsterschliessung zwecks weitgehender Entflechtung des Steinbruchbetriebs Mor-genberg vom übrigen Verkehr. Die heutige Forsterschliessung erfolgt ab dem Anschluss Oertlimatt durch das Betriebsgelände. Neu soll sie über einen neuen Kantonsstrassenan-schluss via das Werkgelände (Gemeindegebiet Leissigen) auf einer bestehenden Walder-schliessung geführt werden. Damit diese Erschliessung den Anforderungen an eine Wald-strasse entspricht muss diese ausgebaut werden. Die Forsterschliessung dient u.a. der Be-wirtschaftung der Schutzwälder in diesem Gebiet. Der Ausbau der Forsterschliessung erfolgt auf einem bereits bestehenden Waldweg. Der Ausbau hat eine Länge von 545 m und eine Breite von 3.5 m mit einem Gefälle von 3.5 bis max. 18 %. Teilabschnitte, welche ein Gefälle von 15 % übersteigen, werden befestigt. Die Entwässerung erfolgt über die Schulter mit Querabschlägen.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Strigel, 3706 Leissigen · Katasterplan (GIS) ↗
- Zone
- Wald, Perimeter UeO Rigips, Koordinaten: 2’623’725 / 1’167’216
- Bauherrschaft
- Ciments Vigier SA, Péry (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- CSD Ingenieure AG, Bern ↗
- Ausnahmen
- - Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) - Forstlich zonenkonforme Baute im Wald (Art. 2 Abs. 2 lit. b WaG i.V.m. Art. 22 RPG)
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Auflagestelle: Gemeinde Leissigen, 3706 Leissigen Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte und auf die Profilierung/Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Strigel, 3706 Leissigen · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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