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Baugesuche Kanton Bern

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444letzte 30 Tage
559Publikationen total
83Gemeinden
13.07.2026Datenstand

Neueste Baugesuche im Kanton Bern

559 Treffer · auf der Karte anzeigen →

Bern Wiler b.Utzenstorf · Fritz-Buserstrasse 13, 3428 Wiler · 13.07.2026 · Frist: 07.08.2026

Ausbau des bestehenden Dachgeschosses innerhalb der bestehenden Gebäudehülle des Einfamilienhauses. Einbau von Zimmerwänden, Ausbau zu Wohn-/Schlafräumen und Bad, energetische Dämmung von Dachschrägen und Kniewänden, Ersatz bzw. Vergrößerung einzelner bestehender Dachfenster, Einbau eines zusätzlichen Dachfensters sowie Einbau einer Komfortlüftung. Es entsteht keine zusätzliche Wohneinheit; Gebäudevolumen, Gebäudehöhe und Nutzung als Einfamilienhaus bleiben unverändert.

Bern Lützelflüh-Goldb · 13.07.2026 · Frist: 05.08.2026

Bauherrschaft: Moser Thomas und Nicole, Meisenweg 5, 3452 Grünenmatt Projektverfasserin: Max Schüpbach AG, Alpenstrasse 4, 3432 Lützelflüh Bauvorhaben: Ersatz Ölheizung durch Luft-/Wasser-Wärmepumpe (Aussenaufstellung) Standort: Meisenweg 5, 3452 Grünenmatt / Parzelle 1983 Nutzungszone / Überbauungsordnung: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: -- Naturgefahren: -- Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Zonenabstand Landwirtschaftszone (Art. 10 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: -- Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 05.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 04.07.2026

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Kategorien · letzte 30 Tage

Baugesuche nach Kategorie

Kategorie30 Tage
Energie & Heizung98
Solar & PV24
Neubau Wohnen23
Umbau & Sanierung138
Abbruch48
Kleinbauten42
Gewerbe & Industrie28
Landwirtschaft49
Aussenanlagen & Infrastruktur54
Sonstiges131

Gemeinden · 83

Baugesuche nach Gemeinde im Kanton Bern

Alle Gemeinden mit amtlichen Baupublikationen in unserem Archiv; Zahl = Publikationen der letzten 30 Tage.

Amtliche Quelle

Amtsblatt & amtliche Publikation im Kanton Bern

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Einsprache

Einsprachefrist im Kanton Bern

Die Frist ist je nach Kanton unterschiedlich – meist zwischen 10 und 30 Tagen ab der amtlichen Publikation. Massgebend sind die Angaben in der amtlichen Publikation. Wie eine Einsprache abläuft, erklärt der Ratgeber Einsprache gegen ein Baugesuch.

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