Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001652
Im Rahmen des Projektes "Hochwasserrückhaltebecken Rüetistel" werden insgesamt 10'150 m2 Fruchtfolgefläche (FFF) definitiv beansprucht. Eine geeignete FFF-Kompensationsfläche konnte mit GB 2027 eruiert werden (Aufwertung der landwirtschaftlich genutzten Parzelle zur Fruchtfolgefläche). Es werden 4310 m3 benötigt. Für die Bodenaufwertung/Terrainveränderung wird der überschüssige Oberboden der GB-Nrn. 465, 810, 812, 815, 817, 818, 798 und 803 verwendet (total 3780 m3). Die fehlenden 530 m3 werden fremd zugeführt. Der abgetragene Oberboden beim Rückhaltebecken wird ohne Zwischenlagerung im Bereich FFF-Kompensationsfläche bei GB 2027 aufgetragen. Die Baubewilligung für das Rückhaltebecken wurde am 3. März 2026 erteilt.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Uf der Egg, 8226 Schleitheim · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- GB 2027
- Zone
- Landwirtschaftszone Lw, Gewässerschutzbereich Au, Mittlerer Grundwasserspiegel, archäologische Schutzzone
- Bauherrschaft
- Gemeinde Schleitheim, Schleitheim (gemäss amtlicher Publikation)
- Grundeigentümer
- Gemeinde Schleitheim, Schleitheim (gemäss amtlicher Publikation)
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Uf der Egg, 8226 Schleitheim · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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