Publikations-Nr.
BP-ZH01-0000061367
Sanierung Fassade, Dach, Balkongeländer sowie Dachausstieg, Vers.Nr. 287 Das Baugrundstück liegt im geschützten Ortsbild von überkommunaler Bedeutung.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Dorfbachstrasse 15, 8805 Richterswil · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 2766, Kernzone A
- Zone
- Kernzone A
- Bauherrschaft
- Carlos Martinez de la Calle, Wädenswil / Magriña Silvia Rocas-Albas, Wädenswil (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Théa Prado Architektur und as raum+design gmbh ↗
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Gemeinde Richterswil - Abteilung Planung und Bau Chüngengass 6 8805 Richterswil
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht. Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Dorfbachstrasse 15, 8805 Richterswil · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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