Publikations-Nr.
AM-DA50-0000006511
Bauherrschaft: Amt für Grundstücke und Gebäude, Kanton Bern AGG, Reiterstrasse 11, 3011 Bern Projektierung: Keiser Architekten, Jurastrasse 40, 4900 Langenthal Strasse Nr: Sulgenrain 24 Kreis / Grundstück: 3 / 3581 Bauvorhaben: Umnutzung der bestehenden Büroräume in Schulräume, erneut befristet bis 2032 gemäss den aufgelegten Plänen Bauklasse: Spezielle Vorschriften Nutzungszone: Wohnzone gemischt Das Bauvorhaben liegt im Perimeter der Überbauungsordnung 027A Westzufahrt zur Monbijoubrücke Schutzgebiet: Aaretal Es wird eine Ausnahme nach Art. 26 BauG von Art. 20 BO für die Überschreitung des zulässigen Nutzungsmasses für Nichtwohnnutzung und für das Abweichen der zulässigen Nutzungsart beansprucht.
Angaben zur Publikation
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 17. September 2026. Zudem liegen die Auflageakten beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 in Papierform auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr , eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz). Bauinspektorat der Stadt Bern
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