Amtlicher Datenbestand · Stand 25.08.2026

Aktuelle Baugesuche in der Schweiz suchen

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Bern Burgdorf · 30.07.2026

Gesuchstellende Petra + Jörg Salomon, Schlossmattstrasse 21, 3400 Burgdorf Projektverfassende Kaufmann Arm und Jordi AG, Kornhausgasse 11, 3401 Burgdorf Projektstandort Schlossmattstasse 21 / Parzelle Nr. 2254 Bauvorhaben Umbau Dachgeschoss mit neuen Schleppgauben, Neubau Autounterstand Projektänderung Verzicht auf zweite, eigenständige Wohneinheit, Verzicht auf Schleppgauben, Verzicht auf neue Überdachung Autoabstellplatz; Erweiterung best. Zimmer im Dachgeschoss, neue Cheminéeöfen im EG und DG, Einbau PV-Anlage Ausnahme Unterschreiten der min. Raumhöhe in abgeschrägten Räumen (Art. 67 Abs. 2 BauV) Nutzungszone Wohnzone 2

Schwyz Einsiedeln · Wiesenstrasse 8 · 30.07.2026 · Frist: 19.08.2026

Innerhalb Bauzone; Projektverfasserin: Hasler Limacher Architekten GmbH, Werner-Kälin-Strasse 3, 8840 Einsiedeln. Bauobjekt: Abbruch und Neubau Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Photovoltaikanlage (aufgeständert), Luft/Wasser-Wärmepumpe (Innenaufstellung), Anbau Geräteraum und Umgebungsgestaltung, Wiesenstrasse 8, Einsiedeln, GB 3677, Koordinaten 2 699 660/1 221 561.

Glarus Glarus Nord · Im Fennen 12, 8867 Niederurnen · 29.07.2026 · Frist: 28.08.2026

Erweiterung Gewerbegebäude, Im Fennen 12, 8867 Niederurnen, Parzelle Nr. 20037, LB-Nr. 2062, Arbeitszone, wie durch Profile bezeichnet. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, 8752 Näfels, zur Einsichtnahme auf. Wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen zum Baugesuch auf unserer Homepage www.glarus-nord.ch (http://www.glarus-nord.ch), Services Baugesuche, einzusehen. Der Gemeinderat

Glarus Glarus Nord · Netstalerstrasse 24, 8753 Mollis · 29.07.2026 · Frist: 28.08.2026

An- und Umbau Doppeleinfamilienhaus, Netstalerstrasse 24, 8753 Mollis, Parzelle Nr. 2456, LB-Nr. 2526, Dorfzone Ebene, wie durch Profile bezeichnet. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, 8752 Näfels, zur Einsichtnahme auf. Wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen zum Baugesuch auf unserer Homepage www.glarus-nord.ch (http://www.glarus-nord.ch), Services Baugesuche, einzusehen. Der Gemeinderat

Glarus Glarus Nord · Hüttenbergstrasse 29, 8758 Obstalden · 29.07.2026 · Frist: 28.08.2026

Anbau Wohnhaus, Hüttenbergstrasse 29, 8758 Obstalden, Parzelle Nr. 79, LB-Nr. 243, Landwirtschaftszone (ausserhalb Bauzone, zonenkonform), wie durch Profile bezeichnet. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Gemeinde Glarus Nord, Bau und Umwelt, Büntgasse 1, 8752 Näfels, zur Einsichtnahme auf. Wir empfehlen Ihnen, die Unterlagen zum Baugesuch auf unserer Homepage www.glarus-nord.ch (http://www.glarus-nord.ch), Services Baugesuche, einzusehen. Der Gemeinderat

Bern Lützelflüh-Goldb · 29.07.2026 · Frist: 21.08.2026

Bauherrschaft: Bachofner Hans-Ulrich und Susanna, Gotthelfstrasse 21, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Abbruch Garage; Anbau Garage (EG) und Zimmer (OG) Standort: Gohlhausweg 18, 3432 Lützelflüh / Parzelle 1753 Nutzungszone: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: - Naturgefahren: Restgefährdung (Überschwemmung) Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Gebäudeabstand Art. 7 Abs. 1 BauR (Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 neues BauR); Unterschreitung Strassenabstand Art. 8 Abs. 3 BauR (Art. 9 Abs. 3 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzabwasser: bestehend; Regenabwasser: Ableitung in bestehende Mischabwasserleitung Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 21.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 21.07.2026

Bern Bern · 3803 Beatenberg · 29.07.2026 · Frist: 31.08.2026

Ausbau und energetische Sanierungsmassnahmen wie Dämmung von Aussenwänden, Dachflächen inkl. Entwässerung, Kellerböden und Fensterersatz. Aufheben der Oelöfen und Oeltanks. Wärmeerzeugung mittels elektrischer Aussenwärmepumpe, Wärmeverteilung mittels Bodenheizung und Radiatoren. Erneuerung der sanitären- und elektrischen Installationen. Umgestaltung der Grundrisse UG und EG. Einbau einer Innentreppe. Verbreitern des Balkons an der Südfassade. Abbruch des Anbaus mit Dusche an der Ostseite. Die Umgebung bleibt im heutigen Zustand bestehend.

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