Amtlicher Datenbestand · Stand 04.09.2026

Aktuelle Baugesuche in der Schweiz suchen

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Bern Lützelflüh-Goldb · 10.08.2026 · Frist: 02.09.2026

Bauherrschaft: Stalder Ruth, Dorfstrasse 43, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Versetzen zweier Garagen und Abbruch einer Garage Standort: Dorfstrasse 43a, 3432 Lützelflüh / Parzelle 1496 Nutzungszone: Kernzone 3 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: ISOS Lützelflüh (G, B); Ortsbildperimeter Naturgefahren: Restgefährdung (Wasser) Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Gebäudeabstand (Art. 7 Abs. 1 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: kein Schmutzwasser; Regenabwasser: Entwässerung in angrenzende Grünfläche Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 02.09.2026 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 31.07.2026

Bern Burgdorf · Sägegasse 14 · 06.08.2026

Gesuchstellende Coop Immobilien AG, Claudia Fankhauser, Kasparstrasse 7, 3027 Bern- Bethlehem Projektverfassende team k architekten ag, Michael Häusler, Lyssachstrasse 113c, 3400 Burgdorf Projektstandort Sägegasse 14, 3400 Burgdorf / Parzelle Nr. 4304 Bauvorhaben Umbau Supermarkt Projektänderung Änderung der Überdachung Technikaufbauten, Änderung Hochwasserschutzmassnahmen Überbauungsordnung Überbauungsordnung XI Schafrothareal Schutzgebiet Bereich Begrünung öffentlicher Raum Gewässerschutz Gewässerschutzbereich Au, Schmutzabwasser wird in die Gemeindekanalisation geleitet, Regenwasser wird zur Versickerung gebracht. Auflagestelle Baudirektion, Lyssachstrasse 92, 3400 Burgdorf und www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances Auflage- und Einsprachefrist bis und mit 7. September 2026

Bern Oberburg · Rohrmoos 51 · 05.08.2026 · Frist: 07.09.2026

Sanierung Fassade, Abbruch Pergola Bauherrschaft Regula & Jürg Wittwer, Rohrmoos 51, 3421 Lyssach Projektverfasser GLB Emmental, Elija Stalder, Schüpbachstrass 26, 3543 Emmenmatt Adresse des Bauprojekts Rohrmoos 51, Lyssach Parzelle 1006 Zone Weilerzone Schutzbestimmungen G ewässerschutzbereich üB, Ortsbildschutzgebiet, Baugruppe I Oberburg, Rohrmoos Ausnahmen Bauen ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG) Elektronische Auflage Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.

Bern Lützelflüh-Goldb · 03.08.2026 · Frist: 02.09.2026

Bauherrschaft: Stalder Ruth, Dorfstrasse 43, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Versetzen zweier Garagen und Abbruch einer Garage Standort: Dorfstrasse 43a, 3432 Lützelflüh / Parzelle 1496 Nutzungszone: Kernzone 3 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: ISOS Lützelflüh (G, B); Ortsbildperimeter Naturgefahren: Restgefährdung (Wasser) Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreitung Gebäudeabstand (Art. 7 Abs. 1 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzwasser: kein Schmutzwasser; Regenabwasser: Entwässerung in angrenzende Grünfläche Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 02.09.2026 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 31.07.2026

Bern Burgdorf · 30.07.2026

Gesuchstellende Petra + Jörg Salomon, Schlossmattstrasse 21, 3400 Burgdorf Projektverfassende Kaufmann Arm und Jordi AG, Kornhausgasse 11, 3401 Burgdorf Projektstandort Schlossmattstasse 21 / Parzelle Nr. 2254 Bauvorhaben Umbau Dachgeschoss mit neuen Schleppgauben, Neubau Autounterstand Projektänderung Verzicht auf zweite, eigenständige Wohneinheit, Verzicht auf Schleppgauben, Verzicht auf neue Überdachung Autoabstellplatz; Erweiterung best. Zimmer im Dachgeschoss, neue Cheminéeöfen im EG und DG, Einbau PV-Anlage Ausnahme Unterschreiten der min. Raumhöhe in abgeschrägten Räumen (Art. 67 Abs. 2 BauV) Nutzungszone Wohnzone 2

Bern Lützelflüh-Goldb · 29.07.2026 · Frist: 21.08.2026

Bauherrschaft: Bachofner Hans-Ulrich und Susanna, Gotthelfstrasse 21, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Abbruch Garage; Anbau Garage (EG) und Zimmer (OG) Standort: Gohlhausweg 18, 3432 Lützelflüh / Parzelle 1753 Nutzungszone: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: - Naturgefahren: Restgefährdung (Überschwemmung) Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Gebäudeabstand Art. 7 Abs. 1 BauR (Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 neues BauR); Unterschreitung Strassenabstand Art. 8 Abs. 3 BauR (Art. 9 Abs. 3 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzabwasser: bestehend; Regenabwasser: Ableitung in bestehende Mischabwasserleitung Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 21.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 21.07.2026

Bern Lützelflüh-Goldb · 22.07.2026 · Frist: 21.08.2026

Bauherrschaft: Bachofner Hans-Ulrich und Susanna, Gotthelfstrasse 21, 3432 Lützelflüh Projektverfasser: Bauherrschaft Bauvorhaben: Abbruch Garage; Anbau Garage (EG) und Zimmer (OG) Standort: Gohlhausweg 18, 3432 Lützelflüh / Parzelle 1753 Nutzungszone: Wohnzone 2 Schutzobjekte, Schutzzonen und Schutzgebiete: - Naturgefahren: Restgefährdung (Überschwemmung) Beanspruchte Ausnahmen: Unterschreiten Gebäudeabstand Art. 7 Abs. 1 BauR (Art. 7 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 2 neues BauR); Unterschreitung Strassenabstand Art. 8 Abs. 3 BauR (Art. 9 Abs. 3 neues BauR) Vorgesehene Gewässerschutzmassnahmen: Schmutzabwasser: bestehend; Regenabwasser: Ableitung in bestehende Mischabwasserleitung Gewässerschutzbereich: Au Auflageort: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh und elektronisch auf: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20285 Einsprachestelle: Bauverwaltung Lützelflüh, Kirchplatz 1, 3432 Lützelflüh Auflage- und Einsprachefrist bis: 21.08.2026 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Bauprofile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31, Abs. 4, Bst. a Baugesetz). Lützelflüh, 21.07.2026

Bern Bern · 2333 La Ferrière · 22.07.2026 · Frist: 16.08.2026

construction de deux immeubles de 10 et 11 appartements avec parking souterrain, pose de panneaux photovoltaïques en toiture, mise en place de 3 pompes à chaleur extérieures, création de places de stationnement extérieures, installation d’un couvert à vélos ainsi qu’aménagement de terrasses, de cheminements piétonniers et d’une aire de jeux, suppression partielle d’une haie protégée avec mesures de compensation.

Bern Burgdorf · Alpenstrasse 47 · 16.07.2026

Gesuchstellende Thomas Stuber und Regula Jakob Stuber, Alpenstrasse 47, 3400 Burgdorf Projektverfasser imago Hänni, Kaltackerstrasse 9, 3412 Heimiswil Projektstandort Alpenstrasse 47, Burgdorf / Parzelle Nr. 636 Bauvorhaben Öffnung des Vorlandes, Teilabbruch der Einfriedung, Einbau Gartentor, Erstellen von Abstellplätzen (Auto und Fahrräder) Nutzungszone Wohnzone 2 Schutzobjekt Erhaltenswert Schutzgebiet Archäologische Fundstellen Ausnahme Nach Art. 81 SG von Art. 80 SG für das Bauen im Strassenabstand (Bauverbotszone)

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