Publikations-Nr.
AM-DA50-0000006164
Neubau Mehrfamilienhaus mit PV-Anlage und Garagen. Projektänderung: Anstelle Garagen neu Autounterstände und neu Fassade mit Holzverkleidung und Hinterlüftung
Angaben zur Publikation
- Standort
- Tellstrasse, 3315 Bätterkinden · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 1201
- Zone
- Mischzone 2-geschossig
- Koordinaten
- 2’607’525 / 1’220’225
- Bauherrschaft
- Hans und Annemarie Siegenthaler, Bätterkinden (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Enggist + König AG, Utzenstorf ↗
- Erneute Publikation
- 23.07.2026
- Schutzzone/Schutzobjekt
- Ortsbildschutzgebiet, Baugruppe A
- Gewässerschutzbereich/Massnahme
- Gewässerschutzbereich Au
- Ausnahmen
- - Bauen im Gewässerraum (Art. 41c GSchV) - Wasserbaupolizeiliche Ausnahmebewilligung (Art. 48 WBG)
- Konzession
- Konzessionsgesuch für den Betrieb einer Wärmepumpe mit öffentlichem Wasser
- Hinweis
- - Vorzeitige Baubewilligung (Art. 37 BauG) Das Bauvorhaben soll nach der neuen baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde erstellt werden. Die Teilrevision der Ortsplanung wurde bisher vom Amt für Gemeinden und Raumordnung nicht genehmigt
- Kontaktstelle
- Regierungsstatthalteramt Emmental, Amtshaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i. E.
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Auflagestelle: Gemeinde Bätterkinden, Bahnhofstrasse 4, 3315 Bätterkinden Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden ( www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances ). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten, die Amts- und Fachberichte sowie auf die Profile im Gelände verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Amthaus, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i.E. einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Tellstrasse, 3315 Bätterkinden · Katasterplan (GIS) ↗
Karte: map.geo.admin.ch (Katasterplan) — Ergebnis der Adresssuche, ohne Gewähr.
Amtliche Dokumente
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