Publikations-Nr.
BP-BL05-0000006669
Baugesuch - Umbau Scheune / Gartenhaus, Itingen
Angaben zur Publikation
- Standort
- Dorfstrasse 34a · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle / Zone
- 61 - Dorfstrasse 34a
- Bauherrschaft
- Stockwerkeigentümergemeinschaft STWE Dorftrasse 36, v.d. Wyrsch Samuel u. De Luca Silvan (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Wyrsch Samuel ↗
- Geschäfts-Nr.
- 1745/2025; 4452 Itingen
- Projektgemeinde
- 4452 Itingen
- Unterlagen (Einsehbar nur während der Auflagefrist)
- https://bgauflage.bl.ch/pages/1745_2025.html
- Geoview
- https://geoview.bl.ch/?map_x=2626119&map_y=1257311&map_zoom=12&tree_group_layers_Baugesuche=baugesuchsplaene%2Cbaugesuche_aktuelle_serie&tree_groups=Baugesuche&no_redirect=true
- Kontaktstelle
- Bauinspektorat Rheinstrasse 29 4410 Liestal Tel. 061 552 67 77
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Einsprachen Wer gegen ein Bauvorhaben Einwendungen hat, kann Einsprache erheben. Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde zu richten. Sie sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Einsprachen per E-Mail sind zur Zeit noch nicht gültig. Die Baubewilligungsbehörde tritt auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder nicht innert Frist begründet wurden. Liegen privatrechtliche Einsprachen vor, tritt die Baubewilligungsbehörde darauf nicht ein und weist die Einsprecherin oder den Einsprecher an das Zivilgericht, welches den Baubeginn bis zur rechtskräftigen Erledigung der Klage untersagen kann. Einsprachen: Wer gegen ein Bauvorhaben Einwendungen hat, kann Einsprache erheben. Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde zu richten. Sie sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Einsprachen per E-Mail sind zurzeit noch nicht gültig. Die Baubewilligungsbehörde tritt auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder nicht innert Frist begründet wurden. Liegen privatrechtliche Einsprachen vor, tritt die Baubewilligungsbehörde darauf nicht ein und weist die Einsprecherin oder den Einsprecher an das Zivilgericht, welches den Baubeginn bis zur rechtskräftigen Erledigung der Klage untersagen kann. Bei offensichtlich unzulässigen oder offensichtlich unbegründeten Einsprachen kann die Baubewilligungsbehörde Verfahrenskosten bis 3000 Fr. erheben. Sammeleinsprachen: Sind an einem Verfahren mehr als 10 Parteien mit gleichen oder gleichartig begründeten Begehren beteiligt, kann die Behörde eine Frist zur Bezeichnung eines gemeinsamen Vertreters oder einer gemeinsamen Vertreterin setzen. Kommen die Parteien der Aufforderung nicht nach, so bezeichnet die Behörde einen Vertreter oder eine Vertreterin aus dem Kreis der Parteien (§ 12 Absatz 2 Verwaltungsverfahrensgesetz VwVG, SGS 175). Sämtlicher Schriftenverkehr (inklusive Verfügungen) wird über den Vertreter bzw. die Vertreterin geführt. Verfügungen werden ausserdem im Kantonalen Amtsblatt publiziert. Einsprachen sind mit der Dossier-Nummer zu versehen und bei der Baubewilligungsbehörden einzureichen. Ausnahmen: Sofern die publizierten Planunterlagen Abweichungen von den Zonenvorschriften darstellen, wurden diese im Rahmen eines Ausnahmeantrags vorgeprüft und die Gewährung der Ausnahme, vorbehältlich des Ergebnisses eines Einspracheverfahrens, in Aussicht gestellt. Einsichtnahme: Die Baugesuchpläne in Papierform sind auch auf der Gemeinde einsehbar.
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