Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009299
Rückbau des Durchlasses / Bachübergangs für Fussgänger über das Allmendingenbächli zwecks Wiederherstellung genügender Abflusskapazitäten
Angaben zur Publikation
- Standort
- Allmendingen Wasserflue, 3604 Strättligen · Katasterplan (GIS) ↗
- Zone
- Zone: Wald
- Bauherrschaft
- Tiefbauamt der Stadt Thun (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Tiefbauamt der Stadt Thun ↗
- Ausnahmen
- - Bauen ausserhalb Baugebiet (Art. 24 ff. RPG) - Bauen im Wald (Art. 16 f. WaG) - Bauen am/über Gewässer (Art. 48 WBG / Art. 41c GSchV / Art. 38 GSchG) - ev. Eingriff in Naturobjekte (Art. 18 ff. NHG/Art. 7 NSchG) - Fischereirechtliche Bewilligung (Art. 8 Abs. 3 BGF)
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Bauinspektorat Thun, Industriestrasse 2, 3600 Thun oder https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20920
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Thun, Scheibenstrasse 3, 3600 Thun einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Allmendingen Wasserflue, 3604 Strättligen · Katasterplan (GIS) ↗
Amtliche Dokumente
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