Publikations-Nr.
AM-DA50-0000006176
Erdsondenbohrung für Sole-Wasser-Wärmepumpe. Für die Bohrung ist nur ein Ort technisch und logistisch geeignet. Die Bohrung kann nicht ausserhalb des Strassenabstandes von 3.60m erfolgen. Daher wird ein Antrag auf Ausnahmebewilligung gem. Art. 81 SG gestellt (Unterschreitung Strassenabstand). Zuständig für Ausnahmebewilligung: Gemeinde Meikirch Zuständig für Bewilligung der Bohrung: AWA (Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern)
Angaben zur Publikation
- Standort
- Lindenweg 5, 3045 Meikirch · Katasterplan (GIS) ↗
- Zone
- Wohnzone 2-geschossig
- Bauherrschaft
- Marino Sansoni, Meikirch (gemäss amtlicher Publikation)
- Frühere Publikation
- 09.07.2026 (AM-DA50-0000006092)
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Allfällige Einspreachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Bauverwaltung Meikirch, Wahlendorfstrasse 10, 3045 Meikirch, einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten Einzeleinsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35 BauG). Lastenausgleichsansprüche die nicht innerhalb der Auflage - und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Lindenweg 5, 3045 Meikirch · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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