Publikations-Nr.

AM-DA50-0000006176

Gemeinde

Meikirch

Bern

Erdsondenbohrung für Sole-Wasser-Wärmepumpe. Für die Bohrung ist nur ein Ort technisch und logistisch geeignet. Die Bohrung kann nicht ausserhalb des Strassenabstandes von 3.60m erfolgen. Daher wird ein Antrag auf Ausnahmebewilligung gem. Art. 81 SG gestellt (Unterschreitung Strassenabstand). Zuständig für Ausnahmebewilligung: Gemeinde Meikirch Zuständig für Bewilligung der Bohrung: AWA (Amt für Wasser und Abfall des Kantons Bern)

Angaben zur Publikation

Standort
Lindenweg 5, 3045 Meikirch · Katasterplan (GIS) ↗
Zone
Wohnzone 2-geschossig
Bauherrschaft
Marino Sansoni, Meikirch (gemäss amtlicher Publikation)
Frühere Publikation
09.07.2026 (AM-DA50-0000006092)

Auflage & Einsprache

Diese Seite gibt eine amtliche Publikation wieder. Rechtsverbindlich ist ausschliesslich das signierte PDF der publizierenden Stelle. Betroffene Personen können jederzeit die Entfernung ihrer Daten verlangen.

Fristen & Publikation

Publikationsdatum16.07.2026

(amtliches Publikationsdatum)

Auflage-/Einsprachefrist bis10.08.2026
Noch offen25 Tage

Standort

Lindenweg 5, 3045 Meikirch · Katasterplan (GIS) ↗

Karte: map.geo.admin.ch (Katasterplan) — Ergebnis der Adresssuche, ohne Gewähr.