Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001719
Anja Kern und Frank Obergfell, Hegaustrasse 5, 8212 Neuhausen am Rheinfall, haben ein Baugesuch für folgendes Bauvorhaben eingereicht: Energetische Sanierung sowie Einbau von zwei Gauben auf der Ost- und Westseite des Gebäudes VS Nr. 1081 auf dem Grundstück GB Nr. 1664 an der Hegaustrasse 5 in Neuhausen am Rheinfall.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Neuhausen im Katasterplan (GIS) ↗
- Auflagefrist ab
- 17.07.2026
- Kontaktstelle
- Gemeinde Neuhausen am Rheinfall Chlaffentalstrasse 108 8212 Neuhausen am Rheinfall
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Amtliche Dokumente
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