Publikations-Nr.
AM-DA50-0000005926
Baugesuch – Hofenstrasse 65a, Wohlen bei Bern
Angaben zur Publikation
- Standort
- Hofenstrasse 63, 3032 Hinterkappelen · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 6229
- Zone
- Lärmempfindlichkeitsstufe II, Gewässerschutzbereich üB, UeO 10 Uferschutzplanung Wohlensee, Wohnzone 1-geschossig
- Koordinaten
- 2594209.340 / 1201867.430
- Bauherrschaft
- Christoph Koch; Sibyl Mercier Koch (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Patrick Thurston Filmproduktion, Hettiswil b. Hindelbank ↗
- Baupublikation
- Hofenstrasse 65a
- Gewässerschutz
- Die häuslichen Abwässer werden in die Gemeindekanalisation mit Anschluss an die ARA Hinterkappelen abgeleitet.
- Hinweise
- Näherbaurechte zu den Parzellen Nr. 3502 und 2269 liegen vor. Wasserbaupolizeibewilligung, Art. 48 WBG
- Ausnahmen
- Unterschreiten des Strassenabstandes, Art. 80 SG, Bauen innerhalb Gewässerraumes, Art. 41c GSchV
- Kontaktstelle
- Gemeinde Wohlen bei Bern - Abteilung Bau und Planung Hauptstrasse 26 3033 Wohlen b. Bern
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 24.07.2026. Die Baugesuchsunterlagen liegen bei der Abteilung Bau und Planung der Gemeinde Wohlen während den Öffnungszeiten sowie elektronisch in eBau auf. Es wird auf die Gesuchsakten sowie auf die Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich (im Doppel). Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeinde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz, BauG). Allfällige Kollektiveinsprachen oder vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur gültig, wenn die Person oder die Personengruppe angegeben ist, welche die Einsprechergruppe rechtsgültig zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 BauG: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Überbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Bau und Planung Wohlen
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Hofenstrasse 63, 3032 Hinterkappelen · Katasterplan (GIS) ↗
Karte: map.geo.admin.ch (Katasterplan) — Ergebnis der Adresssuche, ohne Gewähr.
Amtliche Dokumente
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