Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009115
Bauvorhaben: Neuer Zugang zu Wohnung EG. Aussentreppe als neue Erschliessung der Wohnung DG. Ersatz der dezentralen Ölöfen durch Wärmepumpe (Innenaufstellung). Ersatz des Erdgeschosses durch Neubau. Innere Umbauten / Grundrissveränderungen. Einbau einer Lukarne (in Dachfläche Ost). Photovoltaik-Anlage auf Garagendach und Hauptgebäude (Bewilligt 14.10.2025) Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Ersatz des Dachstuhls mit statischen Anpassungen. Ersatz der Fassadenbekleidung aus Holz in den Obergeschossen. Aufheben des Küchenfensters OG auf der Nordseite. Neues Küchenfenster OG auf der Westseite.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Haltenstrasse 10, 3792 Saanen · Katasterplan (GIS) ↗
- Zone
- Landwirtschaftszone
- Bauherrschaft
- Jacqueline Rubin, Reichenbach im Kandertal BE (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- AvS Hausdesign GmbH, Burgdorf ↗
- Ausnahmen
- Ausnahmen: Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
- Nutzungsart:
- Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG) Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Bauverwaltung Saanen
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG) Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Haltenstrasse 10, 3792 Saanen · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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