Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009156
Bauvorhaben: Neubau von einem Einfamilienhaus und einem Zweifamilienhaus mit Wellnessbereich mit Einstellhalle (bewilligt am: 04.08.2021) Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Temporärer Baustelleninstallationsplatz auf Saanen-GBB 1704
Angaben zur Publikation
- Standort
- Turbachstrasse 75/77, 3780 Gstaad · Katasterplan (GIS) ↗
- Zone
- Landwirtschaftszone
- Bauherrschaft
- Chaletbau Matti Architektur AG, Gstaad (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Chaletbau Matti Architektur AG, Gstaad ↗
- Ausnahmen
- Art. 24ff RPG, Baute ausserhalb der Bauzone
- Nutzungsart:
- Temporäre Baustelleninstallation Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Bauverwaltung Saanen,
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Nutzungsart: Temporäre Baustelleninstallation Gesuchsakten und Profile: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten sowie auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Turbachstrasse 75/77, 3780 Gstaad · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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