Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009154
Bauvorhaben: Abbruch best. Gebäude auf Saanen GBB 4152. Neubau von drei neuen Chalets mit insgesamt 15 Wohnungen und gemeinsamer Einstellhalle (bewilligt am: 10.11.2025) Projektänderung umfasst im Wesentlichen: Ergänzung eines Mikropfahlsystems sowie das Ausnahmegesuch für Einbauten unter dem mittleren Grundwasserspiegel mit 10% Nachweis
Angaben zur Publikation
- Standort
- Launenstrasse 140, 3780 Gstaad · Katasterplan (GIS) ↗
- Zone
- Wohn- und Gewerbezone
- Bauherrschaft
- Bonaria & Partner AG, Gstaad / RIEDER BACH ARCHITEKTUR AG, Saanen (gemäss amtlicher Publikation)
- Vertretung
- RIEDER BACH ARCHITEKTUR AG, Saanen
- Projektverfasser
- RIEDER BACH ARCHITEKTUR AG, Saanen ↗
- Ausnahmen
- Art. 26 KGV, Bauten im Grundwasser
- Nutzungsart:
- Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG), Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Bauverwaltung Saanen
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Nutzungsart: Erweiterung altrechtliche Wohnungen (gestützt auf Art. 11 Abs. 2 ZWG), Erstwohnung gemäss Art. 2 ZWG Gesuchsakten: Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen: Einsprachen und Rechtsverwahrungen können nur gegen die Inhalte der Projektänderung eingereicht werden und sind innerhalb der Einsprachefrist an die Bauverwaltung, 3792 Saanen, einzureichen Lastenausgleich: Begriff des Lastenausgleichs (Art. 30 BauG): Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von den örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbarn eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbarn zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist. Gemäss Art. 31 BauG sind Lastenausgleichsbegehren innerhalb der Einsprachefrist anzumelden.
Diese Seite gibt eine amtliche Publikation wieder. Rechtsverbindlich ist ausschliesslich das signierte PDF der publizierenden Stelle. Betroffene Personen können jederzeit die Entfernung ihrer Daten verlangen.
Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Launenstrasse 140, 3780 Gstaad · Katasterplan (GIS) ↗
Karte: map.geo.admin.ch (Katasterplan) — Ergebnis der Adresssuche, ohne Gewähr.
Amtliche Dokumente
Amtliche Publikation ↗ Signiertes PDF herunterladen · JSON · XML · Original-XML