Publikations-Nr.
BP-ZH01-0000061335
Abbruch Gebäude Vers.-Nr. 340 und Neubau Recyclingwerk Rümlang mit Sortierhalle, Waaghaus, Waschhalle und Gerätelager auf Kat.-Nrn. 4859 und 5994, mit Umweltverträglichkeitsprüfung (Anlagen für die Trennung oder mechanische Behandlung von mehr als 10‘000 t Abfällen pro Jahr), Projektänderung II: Wanderhöhung bahnseitig
Angaben zur Publikation
- Standort
- Oberglatterstrasse 5, 8153 Rümlang · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 4859 und 5994, IG III A, ES III / Wiederholung
- Zone
- IG III A, ES III / Wiederholung
- Bauherrschaft
- Spross Transport & Recycling AG, Zürich (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Schiess ITI AG, Dübendorf ↗
- Standort-Zusatz
- Gebäude Vers.-Nr. 340
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Gemeinde Rümlang - Hochbau Glattalstrasse 201 8153 Rümlang
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab der Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG).
Diese Seite gibt eine amtliche Publikation wieder. Rechtsverbindlich ist ausschliesslich das signierte PDF der publizierenden Stelle. Betroffene Personen können jederzeit die Entfernung ihrer Daten verlangen.
Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Oberglatterstrasse 5, 8153 Rümlang · Katasterplan (GIS) ↗
Karte: map.geo.admin.ch (Katasterplan) — Ergebnis der Adresssuche, ohne Gewähr.
Amtliche Dokumente
Amtliche Publikation ↗ Signiertes PDF herunterladen · JSON · XML · Original-XML