Publikations-Nr.
BP-ZH01-0000062068
Wiedererwägungsgesuch betreffend Ausnützungs- und Quartierplanrevers, Alleineigentum Gebäude-Nrn. 524 und 526 auf Grundstück-Nr. 2905 (Chilestieg 10, 12, 14, 16) sowie im Miteigentum Gebäude-Nr. 528 auf Grundstück-Nr. 2906 (Chilestieg 16.1)
Angaben zur Publikation
- Standort
- Chilestieg 10, 12, 14, 16 und 16.1, 8153 Rümlang · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 2905 und 2906, W2.5, ES II
- Zone
- W2.5, ES II
- Bauherrschaft
- Baloise Anlagestiftung für Personalvorsorge, Basel / Bratschi AG, Zürich (gemäss amtlicher Publikation)
- Vertretung
- Bratschi AG, Zürich
- Standort-Zusatz
- Gebäude-Nrn. 524, 526 und 528
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Gemeinde Rümlang - Hochbau und Planung Glattalstrasse 201 8153 Rümlang
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). Planauflage Die Pläne liegen während 20 Tagen, vom Datum der Ausschreibung an gerechnet, im Gemeindehaus, Hochbau, Glattalstrasse 201, 8153 Rümlang, zur Einsicht auf. Für die Zustellung der baurechtlichen Entscheide wird eine Gebühr von pauschal Fr. 50.- erhoben. Rechtsbehelfe Begehren um die Zustellung von baurechtlichen Entscheiden sind innert 20 Tagen seit der Ausschreibung bei der Baubehörde schriftlich zu stellen; elektronische Zuschriften (E-Mails) erfüllen die Anforderungen der Schriftlichkeit in der Regel nicht. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Die Rekursfrist läuft ab der Zustellung des Entscheids (§§ 314-316 PBG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Chilestieg 10, 12, 14, 16 und 16.1, 8153 Rümlang · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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