Publikations-Nr.
BP-BL05-0000006774
Entscheid in Bausachen mit Umweltverträglichkeitsprüfung – ARA Rhein - Ausbau vierte Reinigungsstufe, Pratteln
Angaben zur Publikation
- Standort
- Pratteln im Katasterplan (GIS) ↗
- Kontaktstelle
- Kanton Basel-Landschaft - Bauinspektorat Rheinstrasse 29 4410 Liestal
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Einsprachen Wer gegen ein Bauvorhaben Einwendungen hat, kann Einsprache erheben. Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde zu richten. Sie sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Einsprachen per E-Mail sind zur Zeit noch nicht gültig. Die Baubewilligungsbehörde tritt auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder nicht innert Frist begründet wurden. Liegen privatrechtliche Einsprachen vor, tritt die Baubewilligungsbehörde darauf nicht ein und weist die Einsprecherin oder den Einsprecher an das Zivilgericht, welches den Baubeginn bis zur rechtskräftigen Erledigung der Klage untersagen kann. Veröffentlichung von Entscheiden in Bausachen mit Umweltverträglichkeitsprüfung Pratteln Die Baubewilligung Nr. 0540/2026 (Gesuchsteller/in: ARA Rhein AG, Völke Robert, Netzibodenstrasse 16, 4133 Pratteln / Projekt: ARA Rhein - Ausbau vierte Reinigungsstufe, Parz. 4589, Netzibodenstrasse 16, 4133 Pratteln / Projektverfasser/in: CSD Ingenieure AG, Löwenberg Jonas, Hohenrainstrasse 12C, 4133 Pratteln), der Bericht über die Umweltverträglichkeit, die Beurteilung der Umweltschutzfachstellen, allfällige Einspracheentscheide und eine allfällige Betriebsbewilligung können bis am 07.09.2026 bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Beschwerden sind innert der Auflagefrist bei der Kantonalen Baurekurskommission, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen und innert weiteren 30 Tagen zu begründen. Die Begründung ist im Doppel einzureichen.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
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