{"id":"fa8fde4c-1262-4b53-9c37-7689bbabe76a","publication_number":"BP-BL05-0000006774","source":{"tenant":"kabbl","subrubric":"BP-BL05","official_detail_url":"https://amtsblatt.bl.ch/#!/search/publications/detail/fa8fde4c-1262-4b53-9c37-7689bbabe76a","official_pdf_url":"https://amtsblattportal.ch/api/v1/publications/fa8fde4c-1262-4b53-9c37-7689bbabe76a/pdf"},"canton":"BL","municipality":{"name":"Pratteln","slug":"pratteln"},"publication_date":"2026-08-06","expiration_date":"2026-11-06","entry_deadline":"2026-09-07","title":"Entscheid in Bausachen mit Umweltverträglichkeitsprüfung – ARA Rhein - Ausbau vierte Reinigungsstufe, Pratteln","description":"","categories":["sonstiges"],"building_contractor":"","project_framer":"","representation":"","landowner":"","location":{"raw":""},"parcel":"","zone":"","coordinates":"","case_number":"","inspection_office":"","legal_remedy":"Einsprachen\nWer gegen ein Bauvorhaben Einwendungen hat, kann Einsprache erheben. Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich an die Baubewilligungsbehörde zu richten. Sie sind innert zehn Tagen nach Ablauf der Auflagefrist zu begründen. Einsprachen per E-Mail sind zur Zeit noch nicht gültig. Die Baubewilligungsbehörde tritt auf Einsprachen nicht ein, wenn sie nicht innert Frist erhoben oder nicht innert Frist begründet wurden. Liegen privatrechtliche Einsprachen vor, tritt die Baubewilligungsbehörde darauf nicht ein und weist die Einsprecherin oder den Einsprecher an das Zivilgericht, welches den Baubeginn bis zur rechtskräftigen Erledigung der Klage untersagen kann.\n\nVeröffentlichung von Entscheiden in Bausachen mit Umweltverträglichkeitsprüfung\nPratteln\nDie Baubewilligung Nr. 0540/2026 (Gesuchsteller/in: ARA Rhein AG, Völke Robert, Netzibodenstrasse 16, 4133 Pratteln / Projekt: ARA Rhein - Ausbau vierte Reinigungsstufe, Parz. 4589, Netzibodenstrasse 16, 4133 Pratteln / Projektverfasser/in: CSD Ingenieure AG, Löwenberg Jonas, Hohenrainstrasse 12C, 4133 Pratteln), der Bericht über die Umweltverträglichkeit, die Beurteilung der Umweltschutzfachstellen, allfällige Einspracheentscheide und eine allfällige Betriebsbewilligung können bis am 07.09.2026 bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Beschwerden sind innert der Auflagefrist bei der Kantonalen Baurekurskommission, Rheinstrasse 29, 4410 Liestal, einzureichen und innert weiteren 30 Tagen zu begründen. Die Begründung ist im Doppel einzureichen.","extras":[["Kontaktstelle","Kanton Basel-Landschaft - Bauinspektorat\nRheinstrasse 29\n4410 Liestal"]],"ingested_at":"2026-08-06T04:31:38+00:00","links":{"html":"https://baugesuche.switchli.ch/baugesuche/pratteln/entscheid-in-bausachen-mit-umweltvertraeglichkeitspruefung-ara-rhein","json":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/fa8fde4c-1262-4b53-9c37-7689bbabe76a","xml":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/fa8fde4c-1262-4b53-9c37-7689bbabe76a.xml","xml_original":"https://baugesuche.switchli.ch/api/v1/publications/fa8fde4c-1262-4b53-9c37-7689bbabe76a/original.xml","pdf":"https://baugesuche.switchli.ch/baugesuche/pratteln/entscheid-in-bausachen-mit-umweltvertraeglichkeitspruefung-ara-rhein/pdf"},"_disclaimer":"Rechtsverbindlich ist ausschliesslich die signierte amtliche Publikation (source.official_pdf_url / links.pdf). Diese Darstellung ist eine Harmonisierung des Aggregators ohne eigene Rechtsverbindlichkeit."}