Publikations-Nr.
AM-DA50-0000006200
Baugesuch – Abbruch best. Mauer und Versatz der Mauer; Terrainabgrabung für neue Zufahrt und Erstellen von zwei Parkplätzen, Pieterlen
Angaben zur Publikation
- Standort
- Alte Landstrasse 58, 2542 Pieterlen · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 420
- Zone
- Mischzone M2
- Bauherrschaft
- Andreas Giesen, Pieterlen (gemäss amtlicher Publikation)
- Ausnahmen
- Unterschreitung des Strassenabstandes nach Art. 80 SG i.V.m. Art. 28+29 BauG
- Erneute Publikation
- 30.07.2026
- Unterlagen
- https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20816
- Kontaktstelle
- Einwohnergemeinde Pieterlen Bauabteilung Hauptstrasse 6 2542 Pieterlen bau@pieterlen.ch / Tel. 032 376 01 90
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Es wird auf die Gesuchsakten verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich, begründet und im Doppel innerhalb der Auflagefrist bei der Gemeindeverwaltung Pieterlen, Bauabteilung, Hauptstrasse 6, 2542 Pieterlen einzureichen. Bei Kollektiveinsprachen und vervielfältigten oder weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten. Allfällige Begehren um Lastenausgleich sind ebenfalls innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Baugesetz). Begriff des Lastenausgleichs gemäss Art. 30 und 31 Baugesetz: Nutzt ein Grundeigentümer einen Sondervorteil, der ihm durch eine Ausnahmebewilligung, eine Ueberbauungsordnung oder sonst wie in wesentlicher Abweichung von örtlichen Bauvorschriften zulasten eines Nachbars eingeräumt ist, so hat er diesen Nachbar zu entschädigen, wenn die Beeinträchtigung erheblich ist.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Alte Landstrasse 58, 2542 Pieterlen · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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