Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001801
Projektänderung mit Auflagefrist von 20 Tagen, ohne Aussteckung: Erstellung Vordach im Attikageschoss sowie Terrassenschränken
Angaben zur Publikation
- Standort
- Gigeweg 19 und 20, 8213 Neunkirch · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle / Zone
- 3290 und 3820
- Bauherrschaft
- Baugesellschaft Giige / Baugesellschaft Giig (gemäss amtlicher Publikation)
- Grundeigentümer
- Carl Stähle, Neunkirch; Susanna und Manfred Ochsner, Neunkirch (gemäss amtlicher Publikation)
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Gigeweg 19 und 20, 8213 Neunkirch · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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