Publikations-Nr.
AM-DA50-0000006104
Abbruch der Liegenschaften Worblentalstrasse 87 und 89 sowie Schulweg 1, Hochhaus Papiermühle: Erstellung von einem Hochhaus (HH) und einem Langhaus (LH), mit einem Untergeschoss mit Autoeinstellhalle, Hochhaus und Langhaus: Räume für Gewerbe und Dienstleistungen im Erd- und Sockelgeschoss und Wohnungen in den Obergeschossen
Angaben zur Publikation
- Standort
- Schulweg 1 sowie Worblentalstrasse 87 und 89, 3063 Ittigen · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 781, 3106, 3107 und 3113
- Zone
- Zone mit Planungspflicht ZPP G mit UeO Nr. 315.12 «ESP Ittigen-Papiermühle / Zentrum Papiermühle - Teilgebiete 4.2 und 4.3»; Gewässerschutzbereich üB; dicht überbaut
- Bauherrschaft
- SIF Espace AG, Ittigen (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- E2A Architekten ETH BSA SIA AG, Zürich ↗
- Frühere Publikation
- 08.07.2026 (AM-DA50-0000005983)
- eBau: 2025-539 (224613)
- Schulweg 1 sowie Worblentalstrasse 87 und 89, 3063 Ittigen
- Projektänderung
- - Überarbeitung Freiraumkonzept mit Wiederherstellung der dreiseitigen Freistellung des Hochhauses - Anpassung Belagsflächen als fliessender Übergang - Überarbeitung Treppenlauf als räumliche Einbindung der Anlage in die Umgebung - Anordnung Velobügel gedeckt - Entfernung Einzäunung Containerabstellplätze - Überarbeitung Erdgeschoss- und Mezzaningeschossgrundrisse des Hochhauses - Überarbeitung Fassadenstruktur Langhaus - RDA Aussenluftfassung in Umgebung integriert
- Gewässerschutzmassnahmen
- Anschluss Grundstücksentwässerung an das öffentliche Mischsystem der Gemeinde Ittigen
- Kontaktstelle
- Einwohnergemeinde Ittigen - Bauinspektorat Rain 7 3063 Ittigen
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Auflageorte: Gemeinde Ittigen, Abteilung Bau, Rain 7, 3063 Ittigen sowie unter https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances?municipality=20660 Es wird auf die aufgelegten Gesuchsakten verwiesen. Zusätzlich können die Unterlagen im elektronischen Baubewilligungsverfahren eBau unter genanntem Link mit einem BE-Login eingesehen werden. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Auflagefrist einzureichen, ebenfalls allfällige Begehren um Lastenausgleich. Die Rechtsbegehren können sich nur auf die Projektänderung beziehen. Lastenausgleichsansprüche, die der Gemeindebehörde innert der Einsprachefrist nicht gemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz). Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn Sie angeben, wer die Einsprachegruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b BauG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Schulweg 1 sowie Worblentalstrasse 87 und 89, 3063 Ittigen · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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