Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009158
Neubau Wohnhaus mit 3 Einheiten und Einstellhalle mit 6 Parkplätzen Projektanpassung: Eingriffe in Hecken und Feldgehölze
Angaben zur Publikation
- Standort
- Habstettenstrasse, 3065 Bolligen · Katasterplan (GIS) ↗
- Bauherrschaft
- Contractbau GmbH, Bolligen (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- PS Baumanagement AG, Bern ↗
- 24. Juli 2026
- Auflagestelle: Gemeinde Bolligen, Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/263699 eBau Nummer: 2024-13795 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren, welche sich nur gegen die naturschutzrechtliche Ausnahme richten können, sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Parzelle-Nr. 6012, Zone: Wohnzone W2, Koordinaten: 2’604’593 / 1’202’885 Gewässerschutzbereich üB Ausnahmen: Ausnahmebewilligung für Eingriffe in Hecken und Feldgehölze (Art. 18 Abs. 1bis und 1ter NHG, Art. 18 Abs. 1 g JSG sowie Art. 27 NSchG) Hinweis: Aufgrund der Nachpublikation (ursprüngliches Publikationsdatum; 21. Januar 2026) können sich allfällige Rechtsbegehren nur auf die ersuchte Ausnahme beziehen. Auflage- und Einsprachefrist: 24. Juli 2026 Auflagestelle: Gemeinde Bolligen, Flugbrunnenstrasse 16, 3065 Bolligen Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/263699 eBau Nummer: 2024-13795 Es wird auf die Gesuchsakten und die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren, welche sich nur gegen die naturschutzrechtliche Ausnahme richten können, sind schriftlich und begründet im Doppel beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Habstettenstrasse, 3065 Bolligen · Katasterplan (GIS) ↗
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