Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009197
Neubau Heizzentrale mit Holzschnitzelfeuerung (550 kW Leistung), zwei Pelletfeuerungen (je 130 kW Leistung), ein Schnitzelsilo mit 200 m3 Lagerkapazität sowie Lagerraum mit 40 m3 Lagerkapazität; Umgebung mit Manövrierfläche, Betriebsparkplätzen und Holzlagerlagerplatz; Grünfläche mit Versickerungsanlage für das Meteorwasser; Neubau Fernwärmenetz mit Wärmeverteilleitungen (Dimensionen DN20 bis DN100); Kabelschutzrohre für Datenkabel, Armaturen- und Kabelschächte; Erschliessungsleitungen für Trink- und Schmutzwasser sowie Elektroerschliessung; Ausbau der Zufahrtsstrasse für die Brennstoffanlieferung mit abschnittsweiser Strassenverbreiterung und Ausweitung der Kurvenbereiche; Anpassung der Einmündung in die Grimselstrasse zur Verbesserung der Fahrgeometrie und der Sichtverhältnisse. Hinweis: Für die Heizzentrale ist eine neue Zone für öffentliche Nutzung "Fernheizzentrale" notwendig. Die Einzonung wurde öffentlich aufgelegt und am 6. Dezember 2025 durch die Gemeindeversammlung Guttannen beschlossen. Vorbehalten bleibt die Genehmigung der Einzonung Areal «Fernheizzentrale Wirzen» durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Wirzen, Schmitten, Pfrundmatte, Grimselstrasse, Hostettli, 3864 Guttannen · Katasterplan (GIS) ↗
- Zone
- Zone für öffentliche Nutzung "Fernheizzentrale Wirzen" sowie diverse Bauzonen,
- Bauherrschaft
- Kraftwerk Hostetbach AG, Guttannen (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Ribuna AG, Interlaken ↗
- Ausnahmen
- Unterschreiten Strassenabstand (Art. 80 SG)
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Gemeinde Guttannen, Plätzli 186, 3864 Guttannen
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden ( www.portal.ebau.apps.be.ch ). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten, auf die aufgestellten Profile sowie auf die Verpflockungen verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Wirzen, Schmitten, Pfrundmatte, Grimselstrasse, Hostettli, 3864 Guttannen · Katasterplan (GIS) ↗
Amtliche Dokumente
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