Publikations-Nr.
AM-DA50-0000005837
Bauherrschaft: Anlagestiftung Swiss Life, c/o Swiss Life , General-Guisan-Quai 40, Postfach, 8022 Zürich Projektierung: Jordi + Partner AG, Mülinenstrasse 23, 3006 Bern Strasse Nr: Jurastrasse 7+9 Kreis / Grundstück: 5 / 1404, 1405 5 / 1404, 1405 Bauvorhaben: Sanierung MFH, Ersatz Balkone Westfassade gemäss den aufgelegten Plänen Bauklasse: 4, offene Bauweise, 70 / 12 Nutzungszone: Wohnzone Das Bauvorhaben liegt im Perimeter der Überbauungsordnung Nr. 083 / Schutzplanung Lorraine Es wird eine Ausnahmebewilligung beansprucht nach Art. 26 Baugesetz / BauG (Art. 28 BauG für Briefkastenanlage) von
Angaben zur Publikation
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Die Einsprachefrist läuft bis und mit 17. Juli 2026. Zudem liegen die Auflageakten beim Bauinspektorat, Bundesgasse 38, 4. Stock, Zimmer 481 in Papierform auf. Sie können während den Öffnungszeiten, Mo - Fr, 08.00 - 11.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr , eingesehen werden. Allfällige Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind schriftlich und begründet im Doppel innerhalb der Einsprachefrist dem Bauinspektorat der Stadt Bern, Bundesgasse 38, Postfach, 3001 Bern einzureichen. Kollektiveinsprachen und vervielfältigte Einzeleinsprachen sind nur rechtsgültig, wenn sie angeben, wer die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten befugt ist (Art. 35b Baugesetz). Lastenausgleichsansprüche, die innert der Einsprachefrist nicht angemeldet werden, verwirken (Art. 30 und 31 Baugesetz). Bauinspektorat der Stadt Bern
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(amtliches Publikationsdatum)
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