Publikations-Nr.
BP-BE10-0000009413
Abbruch und Wiederaufbau Wanderwegbrücke Rinderalpbach / Erlenpromenade
Angaben zur Publikation
- Standort
- Auf dem Blätz / Inseli, 3818 Grindelwald · Katasterplan (GIS) ↗
- Zone
- Landwirtschaftszone
- Bauherrschaft
- Einwohnergemeinde Grindelwald, Grindelwald (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Einwohnergemeinde Grindelwald, Grindelwald ↗
- Ausnahmen
- Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone (Art. 24 RPG), Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG), Bauten und Anlagen am Gewässer (Art. 48 WBG), Überdecken von Fliessgewässern (Art. 38 GSchG), Bauten und Anlagen im Freihalteraum Fliessgewässer (Art. 41c GSchV), Eingriffe in Schutzobjekte nach Art. 18 ff. NHG
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Gemeinde Grindelwald, Spillstattstrasse 2, 3818 Grindelwald
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch (http://www.portal.ebau.apps.be.ch)). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend. Es wird auf die Gesuchsakten und auf die Verpflockung verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen (E-Mail-Adresse mitteilen). Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Auf dem Blätz / Inseli, 3818 Grindelwald · Katasterplan (GIS) ↗
Amtliche Dokumente
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