Einsprache · SO
Einsprachefrist Baugesuch Kanton Solothurn
Im Kanton Solothurn beträgt die Frist 20 Tage ab der amtlichen Publikation (§ 136 PBG (BGS 711.1) i.V.m. § 8 Abs. 1 KBV (BGS 711.61)).
Gilt seit 01.10.2024 (vorher 14 Tage).
Rechtsgrundlage
Gesetzliche Grundlage
§ 136 PBG (BGS 711.1) i.V.m. § 8 Abs. 1 KBV (BGS 711.61) — zum Gesetzestext in der kantonalen Gesetzessammlung →
Stand 12.07.2026, geprüft gegen die konsolidierte Fassung der amtlichen Gesetzessammlung. Keine Rechtsberatung: Massgebend sind ausschliesslich die Angaben in der amtlichen Publikation; im Einzelfall können abweichende Fristen oder Verfahrensregeln gelten.
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«Frist ca. bis» ist rechnerisch (20 Tage ab Publikationsdatum) und ohne Gewähr — verbindlich ist allein die Angabe in der amtlichen Publikation.
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