Einsprache · JU
Einsprachefrist Baugesuch Kanton Jura
Im Kanton Jura beträgt die Frist 30 Tage ab der amtlichen Publikation (Art. 19 al. 1 i.V.m. Art. 24 al. 1 DPC (RSJU 701.51)).
14 Tage in kantonalen Aktivitätszonen (ZAIC), 10 Tage beim «petit permis» — massgebend ist die amtliche Publikation.
Rechtsgrundlage
Gesetzliche Grundlage
Art. 19 al. 1 i.V.m. Art. 24 al. 1 DPC (RSJU 701.51) — zum Gesetzestext in der kantonalen Gesetzessammlung →
Stand 12.07.2026, geprüft gegen die konsolidierte Fassung der amtlichen Gesetzessammlung. Keine Rechtsberatung: Massgebend sind ausschliesslich die Angaben in der amtlichen Publikation; im Einzelfall können abweichende Fristen oder Verfahrensregeln gelten.
Aktuelle Gesuche
Laufende Baugesuche im Kanton Jura
«Frist ca. bis» ist rechnerisch (30 Tage ab Publikationsdatum) und ohne Gewähr — verbindlich ist allein die Angabe in der amtlichen Publikation.
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