Publikations-Nr.
BP-ZH01-0000061167
Vergrösserung der bestehenden Hobbywerkstatt
Angaben zur Publikation
- Standort
- Tobelhusstrasse 11, 8126 Zumikon · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 4975, Quartiererhaltungszone 2-geschossig (Q35a), Gebäude-Nr.: 352, Abstandslinie: Baulinie Verkehr (RR), Überlagernde Nutzung: QP Nr. 8 Tobelhus, Lärmempfindlichkeitsstufen: Empfindlichkeitsstufe II
- Zone
- Quartiererhaltungszone 2-geschossig (Q35a), Gebäude-Nr.: 352, Abstandslinie: Baulinie Verkehr (RR), Überlagernde Nutzung: QP Nr. 8 Tobelhus, Lärmempfindlichkeitsstufen: Empfindlichkeitsstufe II
- Bauherrschaft
- Tanja Diethelm, Zumikon / Swiss Infra Services SA, Glattpark (Opfikon) (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Reiser + Partner Architekten GmbH, Zumikon ↗
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Gemeinde Zumikon - Abteilung Hochbau Dorfplatz 1 8126 Zumikon
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). Die Pläne können bei der Abteilung Hochbau (2. Stock) im Gemeindehaus Zumikon, Dorfplatz 1, 8126 Zumikon während den Öffnungszeiten eingesehen werden. Begehren um Zustellung von baurechtlichen Entscheiden müssen bis zum letzten Tag der Planauflage (Datum des Poststempels) handschriftlich unterzeichnet (Fax oder Email genügen nicht) bei der Abteilung Hochbau, Dorfplatz 1, Zumikon gestellt werden (§315 PBG). Für die Zustellung des baurechtlichen Entscheids wird eine einmalige Gebühr von Fr. 50.- erhoben. Es erfolgt nur ein Zustellungsversuch. Bei Abwesenheiten über die postalische Abholfrist von sieben Tagen ist die Entgegennahme anderweitig sicherzustellen (z.B. durch Bezeichnung einer dazu ernannten Person). Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Tobelhusstrasse 11, 8126 Zumikon · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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