Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001704
Einbau einer neuen Küche mit Abluft nach aussen, Ausbruch eines neuen Küchenfensters, bei einem bestehenden Fenster die Brüstung runtersetzen, Fassadenrennovation (teilweise Flickarbeiten und neu streichen)
Angaben zur Publikation
- Standort
- Stetten SH im Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle / Zone
- GB Nr. 867
- Kontaktstelle
- Gemeinde Stetten (SH) Brämlenstrasse 2 8234 Stetten SH
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Amtliche Dokumente
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