Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001682
Erstellen einer Wasserleitung für den Verbund der Wasserversorgung Merishausen mit der Wasserversorgung Schaffhausen, entlang der Kantonsstrasse 725, auf den Parzellen GB Nr. 5701, 11868, 7770, 7765, 7764, 7763, 7762, 7761,7760 und 7759, im Merishausertal.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Schaffhausen im Katasterplan (GIS) ↗
- Bauherrschaft
- Gemeinde Merishausen Wasserversorgung, Merishausen (gemäss amtlicher Publikation)
- Vertretung
- Waldburger Ingenieure AG, Hottwil
- Kontaktstelle
- Stadt Schaffhausen Stadthausgasse 12 8200 Schaffhausen
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Amtliche Dokumente
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