Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001643
Erstellen einer Luft-/ Wasser-Wärmepumpe an der Nordfassade des Einfamilienhauses VS Nr. 3238 auf GB Nr. 11744, Eichenstrasse 27. Auflagefrist 20 Tage.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Schaffhausen im Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle / Zone
- 11744
- Bauherrschaft
- Brigitte Eigenheer, Schaffhausen (gemäss amtlicher Publikation)
- Vertretung
- Peter Wärmepumpen GmbH, Marthalen
- Gebäudeversicherungsnummer
- 3238
- Kontaktstelle
- Stadt Schaffhausen Stadthausgasse 12 8200 Schaffhausen
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Amtliche Dokumente
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