Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001648
Anbau eines unbeheizten Holzschopfs an der Nordfassade des Wohngebäudes VS Nr. 7840 auf GB Nr. 10468, Weinsteig 119.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Schaffhausen im Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle / Zone
- 10468
- Bauherrschaft
- Sandra + Martin Egger, Schaffhausen (gemäss amtlicher Publikation)
- Vertretung
- s+p Schmid Partner AG, Schaffhausen
- Gebäudeversicherungsnummer
- 7840
- Kontaktstelle
- Stadt Schaffhausen Stadthausgasse 12 8200 Schaffhausen
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Amtliche Dokumente
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