Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001677
Änderung Parkhaus zum Neubau des Polizei- und Sicherheitszentrums Schaffhausen. Einbau des Garagentors auf die Fassadenflucht und Erstellen von zusätzlichen Öffnungen - aus Gründen des Brandschutzes - an den Querfassaden des Parkhauses VS Nr. 8421 auf GB Nr. 21652 an der Solenbergstrasse.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Schaffhausen im Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle / Zone
- 21652
- Bauherrschaft
- Kanton Schaffhausen (gemäss amtlicher Publikation)
- Gesuchstellende Partei
- HRS Real Estate AG, Frauenfeld
- Gebäudeversicherungsnummer
- 8421
- Kontaktstelle
- Stadt Schaffhausen Stadthausgasse 12 8200 Schaffhausen
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Amtliche Dokumente
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