Publikations-Nr.
BA-SH05-0000001673
Zumauern des Eckfensters am Betriebsgebäude VS Nr. 184 auf dem Grundstück GB Rüdlingen Nr. 206, Chratzerenstrasse 6.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Rüdlingen im Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- ZöBA Zone öffentliche Bauten und Anlagen
- Zone
- ZöBA Zone öffentliche Bauten und Anlagen
- Bauherrschaft
- Wasser- und Abwasserverband Rüdlingen-Buchberg, Buchberg (gemäss amtlicher Publikation)
- Kontaktstelle
- Gemeinde Rüdlingen Dorfstrasse 20 8455 Rüdlingen
Auflage & Einsprache
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Amtliche Dokumente
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