Publikations-Nr.
BP-ZH01-0000061380
Fassadensanierung, Vers.Nr. 527, ohne Aussteckung Das Baugrundstück liegt im geschützten Ortsbild von überkommunaler Bedeutung. Das Gebäude Vers.Nr. 527 ist im kommunalen Inventar der schützenswerten Bauten im Dorfkern aufgeführt.
Angaben zur Publikation
- Standort
- Erlenstrasse 89, 8805 Richterswil · Katasterplan (GIS) ↗
- Parzelle
- 8109, Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
- Zone
- Dreigeschossige Wohnzone mit Gewerbeerleichterung
- Bauherrschaft
- Stiftung Grünau, Richterswil (gemäss amtlicher Publikation)
- Projektverfasser
- Stiftung Grünau, Richterswil ↗
Auflage & Einsprache
- Auflage- / Einsichtsort
- Gemeinde Richterswil - Abteilung Planung und Bau Chüngengass 6 8805 Richterswil
Rechtsmittel & Hinweise gemäss amtlicher Publikation
Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). Die Wahrung anderer Ansprüche richtet sich inhaltlich nach dem Privatrecht und für das Verfahren nach dem Zivilprozessrecht. Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).
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Fristen & Publikation
(amtliches Publikationsdatum)
Standort
Erlenstrasse 89, 8805 Richterswil · Katasterplan (GIS) ↗
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Amtliche Dokumente
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